Anwältin erklärt Ihre RechteDie drei wichtigsten Fragen zur Ausgangssperre
Von 22 bis 5 Uhr nicht mehr raus? Das droht uns ab einer Inzidenz von 100 mit der Bundes-Notbremse. Wer dann ohne triftigen Grund nach Sperrstunde unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen – und das bis zu 25.000 Euro. Aber was passiert, wenn ich einen kranken Verwandten pflegen musste oder mein Zug Verspätung hatte und ich es deshalb nicht pünktlich nach Hause geschafft habe? Diese Fragen beantwortet eine Anwältin im Video.
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Ausgangssperre: Mann verkleidet als Dino wird von der Polizei angehalten
Ein Beispiel, wie die Polizei reagieren kann, wenn man Sie nach der Ausgangssperre noch draußen antrifft, zeigt ein Video aus Mülheim an der Ruhr. Darin kontrollieren die Beamten einen Mann in einem Dinosaurier-Kostüm. Zwar gelte die Ausgangssperre ja nur für Menschen, so ein Polizist in dem Video, trotzdem schicken sie den Dino nach Hause. Wie sich der Mensch in „Dinosaurier“-Gestalt erklärt, sehen Sie im Video.
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