Bundesregierung plant AussetzungKeine Sanktionen mehr für Hartz-IV-Empfänger

Bisher mussten Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II mit Sanktionen oder gar Leistungskürzungen rechnen, wenn sie beispielsweise zumutbare Arbeitsangebote ausgeschlagen haben oder dem Amt bestimmte Nachweise nicht vorlegen konnten. Die Bundesregierung will diese Sanktionen nun streichen – mit einer Ausnahme.
Keine Strafen mehr bei Pflichtverletzungen
Der Entwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass Erwerbssuchenden in der Grundsicherung im Falle von Pflichtverletzungen bis zum 31. Dezember grundsätzlich keine Sanktionen mehr drohen sollen. Mit einer Ausnahme: Wer ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen im Jobcenter erscheint, muss – wie bisher auch – weiterhin mit leistungsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
In allen anderen Fällen von Pflichtverletzungen – etwa bei fehlenden Nachweisen von Bewerbungen auf Arbeitsstellen oder bei der Weigerung, eine geeignete Arbeit aufzunehmen –solle das Moratorium greifen und damit keine Sanktionen mehr fällig werden, heißt es. Wann diese Regelung in Kraft tritt, ist derzeit aber noch unklar. Jedoch soll diese Regelung laut Bundesarbeitsministerium bis zum 1.Juli umgesetzt werden.
Bürgergeld soll bald Hartz-IV ablösen

Die von Olaf Scholz geführte Ampel-Koalition hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass Hartz-IV abgeschafft und durch ein Bürgergeld ersetzt werden soll.Geplant ist laut Vertrag, dass dieses Bürgergeld allen Arbeitssuchenden zwei Jahre ohne Vermögensprüfung zustehe. So solle verhindert werden, dass Menschen auf ihr Erspartes zurückgreifen. Außerdem soll das Bürgergeld komplett ohne Bedingungen und Sanktionen ausgezahlt werden.
Doch bis dieses Bürgergeld eingeführt wird, dauert es noch. Solange diene die jetzige Gesetzesänderung und die Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen als Übergang, heißt es von der Bundesregierung.
Grüne und CDU mit Kritik an neuen Hartz-IV-Regeln
Der Grünen-Sozialpolitiker Andreas Audretsch kritisiert an dem Entwurf des von der SPD geführten Bundesarbeitsministeriums, dass der eine Ausnahmeregelung bei den Sanktionen vorsehe und diese bis zu einer Neuregelung nicht vollständig ausgesetzt würde. „An dieser Stelle werden wir im parlamentarischen Verfahren nacharbeiten“, sagte er am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Seine Forderung: Auch die Strafen für die Nicht-Wahrnehmung von Terminen bei der Arbeitsagentur sollen wegfallen.
Auch aus der CDU gibt es massive Kritik. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende von CDU und CSU, Hermann Gröhe, poltert in der Süddeutschen Zeitung: „Was bringen Mitwirkungspflichten, wenn sie nicht durch Sanktionen auch durchgesetzt werden können? Nichts. Das ist mit uns nicht zu machen.“ (dpa/vsc)