Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen
Kein Ende im Prozess! Staatsanwaltschaft akzeptiert Boateng-Urteil nicht

Und weiter geht’s...
Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I aus der vergangenen Woche eingelegt, wie ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Jérôme Boateng - Strafe zu mild?
Das Gericht hatte den Weltmeister von 2014 am vergangenen Freitag zwar wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen, er wurde dafür aber lediglich verwarnt. Eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5.000 Euro wurde unter Vorbehalt verhängt. Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung muss Jérôme Boateng diese 200.000 Euro nur zahlen, sollte er gegen seine Auflagen verstoßen. Diese sehen vor, dass er jeweils 50.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss, die sich für Kinder einsetzen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro gefordert.
Auf Anfrage von RTL wird bestätigt: „Die Staatsanwaltschaft München I hat am Vormittag des 25.07.2024 Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 19.07.2024 eingelegt, weil das Urteil sowohl im Schuldspruch als auch in den Rechtsfolgen erheblich hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurückbleibt. Nach Vorlage der schriftlichen Urteilsgründe wird die Staatsanwaltschaft prüfen, ob sie die Revision weiterverfolgt.”
Im Video: Das wird Jérôme Boateng vorgeworfen
Der Fall Jérôme Boateng: Was bisher geschah
Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern München, der gerade vom italienischen Club US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich wechselte, zieht sich lange hin. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine Geldstrafe gegen Boateng verhängt: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro.
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Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro - insgesamt 1,2 Millionen Euro. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil unter anderem wegen durchgehender Rechtsfehler - darum wurde der Fall vor dem Landgericht München I erneut aufgerollt.
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„Damit ist die Sache erledigt. Glücklicherweise – nach sechs Jahren”, sagt Richterin Susanne Hemmerich nach dem Urteil. Doch nun geht es wohl weiter. Über die Revision muss erneut das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden. (dpa)