Zeugin fehlt unentschuldigt!

Hitlergruß-Prozess gegen Melanie Müller vertagt

Prozess gegen Melanie Müller
Die Sängerin soll den Hitlergruß gezeigt haben, davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Die 36-Jährige weist den Vorwurf zurück. (Archivbild)
dpa

Weiter kein Urteil!
Eigentlich hätte der Hitlergruß-Prozess gegen Melanie Müller am 13. August beendet werden können. Doch schon nach wenigen Minuten wird das Verfahren pausiert. Dieses Mal fehlt nicht nur die Sängerin, sondern auch eine wichtige Zeugin – unentschuldigt!

Verfahren verelegt – Zeugin sollte Sängerin entlasten

Die Sängerin soll bei einem Konzert im September 2022 mehrfach den Hitlergruß gezeigt haben. Melanie Müller bestreitet die Vorwürfe und beteuert ihre Unschuld. Doch eine Zeugin, die die Angeklagte eigentlich entlasten sollte, erscheint nicht am Amtsgericht Leipzig. Da ihre Aussage für das Gericht und die Verteidigung sehr wichtig sei, soll das Verfahren nun am 23. August fortgesetzt werden.

Fehlende Zeugin soll Strafe zahlen

Und es ist nicht das erste Mal, dass sich der Prozess verzögert: Melanie Müller selbst ist bereits zum Prozessauftakt nicht erschienen. Sie entschuldigt sich damals wegen Krankheit. Vor dem jetzigen Prozesstag hat der Richter angekündigt, dass für die Angeklagte keine Anwesenheitspflicht gelte. Anders sieht das bei der Zeugin aus: Da die Frau unentschuldigt fehlt, beantragt die Staatsanwaltschaft ein Ordnungsgeld von 150 Euro.

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Die Anklagebehörde wirft der 36-Jährigen „das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor.” Und nicht nur das: Nachdem bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung in Leipzig 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette gefunden worden, soll sie sich auch wegen Drogenbesitzes verantworten. Auch hier beteuert die Sängerin und ihre Verteidigung ihre Unschuld.

Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehalten, so der Anwalt. Dazu habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch. Die Drogen hätten einer Freundin gehört, die sie bei einem Besuch bei Müller zurückgelassen habe. Für Müller gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. (jsi/dpa)