Das entscheidet das Gericht in Bremen90 g statt 100 g! Milka-Tafel ist irreführend

Milka Schokolade
Hersteller Mondelez hatte das Gewicht vieler Milka-Sorten von 100 auf 90 Gramm reduziert, die Verpackung jedoch kaum geändert.
Sina Schuldt/dpa, Sina Schuldt
von Lara Schöler, Lena Kruse, Mareike Baumert und Annika Redmer

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Weniger Inhalt bei gleicher Verpackung, das nennt man „Shrinkflation“. Hersteller reduzieren dabei die Menge, um steigende Kosten auszugleichen. Verboten ist das nicht, solange es für die Verbraucher nicht irreführend ist. Genau das sei dem Foodkonzern Mondelez bei Milka offenbar nicht gelungen. Deswegen gibt es nun ein Urteil.

Gericht gibt Klage der Verbraucherzentrale statt

Die neuen Milka-Tafeln mit weniger Inhalt verstoßen nach Auffassung des Landgerichts Bremen gegen das Wettbewerbsrecht und dürfen so nicht genutzt werden. Das entschied das Gericht am Mittwoch (13. Mai). „Die Kammer hat heute dem Grunde nach der Verbraucherzentrale Recht gegeben und entschieden, dass in der Reduzierung der Füllmenge bei ansonsten nahezu gleicher Verpackung und ohne eben einen deutlichen Hinweis eine Irreführung des Verbrauchers vorliegt”, erklärt Jan Stegemann vom Landgericht Bremen im Gespräch mit RTL.

Nicht aber, weil die Schokolade statt 100 nur noch 90 Gramm wiegt, sondern wegen der Art, wie die Milka ihr Gewicht verlor. Denn: Die zehn Gramm wurden von oben abgetragen. So bleibt die Form dieselbe. Und genau darin läge die Irreführung.

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„Die Packung sieht wirklich auf den ersten Blick genau identisch aus. Sie ist gleich groß, sie ist nur vielleicht einen Millimeter dünner, was man nicht bemerken kann. Man sieht hier wohl die neue Füllmenge klein draufstehen”, erklärt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg im Gespräch mit RTL. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg wegen unlauteren Wettbewerbs.

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Milka-Schokolade kostet auch 50 Cent mehr

Milka Schokolade
Höherer Preis, weniger Inhalt (Symbolbild).
Sina Schuldt/dpa, Sina Schuldt

Das Gericht entschied nun, dass Mondelez die Packung mit 90 Gramm nicht in Verkehr bringen dürfe, wenn in den vier Monaten zuvor die Packung mit 100 Gramm im Angebot war. Somit hätte Mondelez laut Gericht diese vier Monate lang noch deutlicher darauf hinweisen müssen. Zusätzlich kostet die Tafel Milka-Schokolade jetzt aber auch 50 Cent mehr.

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Shrinkflation kommt auch bei anderen Produkten vor

Dass Hersteller sich der Shrinkflation bedienen, ist kein Einzelfall. Der Hersteller der Margarine Sanella zum Beispiel hat die Füllmenge von 500 g auf 400 g gesenkt. Die Verpackung aber nicht verändert. Das Landgericht Hamburg beurteilte das 2024 ebenfalls als Irreführung.

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Mondelez nimmt die Entscheidung ernst

Mondelez nimmt die heutige Entscheidung des Gerichts ernst: „Wir nehmen die heutige Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und ernst und schauen uns die Urteilsbegründung des Gerichts jetzt im Detail an”, teilt Mondelez mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mondelez kann in Berufung gehen.

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Konkrete Konsequenzen hat das Urteil nach Angaben des Gerichts aber nicht, da die vier Monate seit der Umstellung der Packungsgröße bereits um seien. Es bestehe daher keine direkte Verpflichtung, an den bereits im Handel befindlichen Tafeln noch etwas zu ändern. „Das Urteil hat natürlich Signalwirkung für die Zukunft und auch für andere Produkte, weil hier eben deutliche Anforderungen für Füllmengenreduzierung ausgesprochen worden sind”, erklärt Jan Stegemann vom Landgericht Bremen.

Verwendete Quellen: RTL-Recherche, dpa