Ekel-Fund am Hamburger Flughafen

Frau transportiert 21 Blutegel im Koffer

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21 ungarische Blutegel in zwei PET-Flaschen hat die Reisende im Gepäck.
Hauptzollamt Itzehoe
von Vanessa Höhnl

Iiiirgh, ist das eklig!
21 lebendige ungarische Blutegel hat der Zoll am Hamburger Flughafen beschlagnahmt. Eine 58-Jährige hatte versucht, die Würmer in ihrem Reisegepäck in zwei PET-Flaschen zu überführen. Der Frau droht nun ein Bußgeld oder sogar Freiheitsstrafe.

Ungewöhnliche Reisebegleiter

Die Reisende kam aus Istanbul nach Deutschland und hatte die Tierchen in ihrem aufgegebenen Reisegepäck dabei. Ihr Gepäck wurde letztlich beim Terminalausgang für anmeldefreie Waren kontrolliert. Und genau hier stellen sich bei den Zollbeamten die Nackenhaare auf! Vor sich sehen sie PET-Flaschen mit ganz besonderen Würmern. 21 Blutegel der Art „Hirudo verbana” hatte die Frau in ihrem Koffer. Für den Transport der Tierchen hatte sie einen guten Grund.

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„Auf Nachfrage erklärte die Reisende, sie habe die Blutegel für gesundheitliche Zwecke in der Türkei gekauft, eine Rechnung oder Einfuhrdokumente konnte sie aber nicht vorlegen”, erklärt Annalena Braasch, Sprecherin des Hauptzollamtes Itzehoe. Die Tierchen, die auch mediterrane medizinische Blutegel genannt werden, werden für die Behandlung verschiedenster Krankheiten verwendet. Dabei werden sie an geeigneter Stelle auf die Haut gelegt, wo sie sich festsaugen und damit einen kleinen Aderlass verursachen.

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Mehr als die Hälfte der Tierchen verstarb

Wegen der fehlenden Einfuhrgenehmigung wurden die Blutegel nach dem Bundesnaturschutzgesetz beschlagnahmt und im Nachgang der Kontrolle an einen Tierschutzverein übergeben, um dort artgerecht untergebracht und tierärztlich untersucht zu werden. Mehr als die Hälfte der Tierchen überlebte die Reise in den Plastikflachen nicht und verstarb aufgrund eines schlechten Allgemeinzustandes. Die Unterbringung der restlichen Blutegel wird der 58-Jährigen in Rechnung gestellt.

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Teures Vergnügen

Das zuständige Bundesamt für Naturschutz kann ein Bußgeld verhängen. Denn Verstöße gegen die EU-Artenschutzverordnung, wie dieser, können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.