Umstrittener Post zur RegenbogenflaggeVolksverhetzung oder Meinungsfreiheit? Ermittlungen gegen AfD-Politikerin

Gegen den Beschluss der Stadtvertretung Neubrandenburgs, die Regenbogenflagge vom Bahnhofsvorplatz zu verbannen, regt sich in der Stadt Widerstand.
Ein Social-Media-Beitrag über die Regenbogenfahne beschäftigt die Justiz. Die Urheberin wehrt sich.
Gregor Fischer/dpa

Regenbogenfahne als Zeichen von Pädophilie?
Wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt die Staatsanwaltschaft Göttingen gegen Vanessa Behrendt. Die niedersächsische AfD-Landespolitikerin weist jedoch alle Vorwürfe zurück – sie habe in einem Post auf X nur frei ihre Meinung zur Regenbogenflagge geäußert!

Verdacht: Behrendt unterstelle Pädophilie

Sie sei ein Symbol für „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“, schreibt Vanessa Behrendt auf der Social-Media-Plattform über die Regenbogenfahne. Das war im vergangenen Oktober, inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Göttingen, bei der die niedersächsische Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN) angesiedelt ist.

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Wie ein Sprecher der Behörde erklärt, werde wegen Volksverhetzung ermittelt. Die Regenbogenfahne wird vor allem von Angehörigen sexueller Minderheiten wie lesbischen, schwulen oder transsexuellen Menschen genutzt, um mehr Anerkennung und Gleichberechtigung zu fordern. Behrendt stehe im Verdacht, Angehörigen sexueller Minderheiten Pädophilie zu unterstellen.

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Ermittlungen gegen sie seien „politisch motiviert”

X hat Behrendts Beitrag inzwischen wegen Verstößen gegen EU-Gesetze zurückgezogen. Doch die AfD-Politikerin ist sich keiner Schuld bewusst. Über ihren Anwalt kündigt Behrendt rechtliche Schritte gegen das ZHIN an. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seien ein „offensichtlich politisch motiviertes Verfahren” gegen sie, meint die Helmstedterin weiter. „Meine Kritik an der Regenbogenfahne ist, gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes, eine vollständig zulässige Meinungsäußerung.”

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Sie gehe davon aus, dass das Verfahren eingestellt wird. Behrendt sagte weiter, die ZHIN stehe zu Recht in der Kritik. Kürzlich hatte auch US-Vizepräsident J.D. Vance nach einem Beitrag des US-Senders CBS die Arbeit der Einrichtung kritisiert. Jemanden zu beleidigen sei seiner Auffassung nach – anders als nach deutscher Rechtslage – kein Verbrechen, schrieb Vance auf X. (okr mit dpa)