„Es passiert oft, dass man erst ,Nein’ sagt”Mädchen (12) sexuell missbraucht – Richterin empört mit fragwürdiger Aussage

Eingang zum Landesgericht für Strafsachen Wien am Freitag, 14. April 2023, anl. des Prozess gegen vier Ex-BVT-Spitzenbeamte wegen Amtsmissbrauchs im Straflandesgericht in Wien.
Der Eingang zum Landesgericht für Strafsachen Wien (Symbolbild).
APA/GEORG HOCHMUTH

Dieses Urteil ist für viele ein Skandal!
Ein damals zwölf Jahre altes Mädchen aus Wien soll von einer 17-köpfigen Jugendbande von Februar bis Juni 2023 mehrfach sexuell missbraucht worden sein. Ein 17-Jähriger wurde nun vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen – doch die Sätze der Richterin werfen Fragen auf.

Staatsanwaltschaft geht von erzwungenem Oralsex aus

Die Vorsitzende des Jugendschöffensenats am Landesgericht Wien kommt laut der Tageszeitung Die Presse zu dem Schluss: „Es passiert oft, dass man erst ,Nein’ sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt.“ Sie gehe davon aus, dass es sich um freiwillige sexuelle Handlungen gehandelt habe. Dass der damals 15-Jährige aus Syrien das Mädchen mit Gewalt zu sexuellen Handlungen gezwungen habe, sei nicht nachweisbar. „Er konnte davon ausgehen, dass sie das freiwillig gemacht hat.“ Man müsse auch bedenken, dass es sich „um zwei sehr junge Menschen ohne sexuelle Erfahrungen“ handle.

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Die Staatsanwaltschaft sieht das anders: Der Angeklagte soll die Zwölfjährige Anfang 2023 in einem Parkhaus nahe dem Wiener Hauptbahnhof zu Oralsex gezwungen haben. „Ich habe mehrmals gesagt, ich will nicht. Er hat meinen Kopf gepackt. Ich habe keinen Ausweg gesehen”, schildert das Mädchen.

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„Dass er gebettelt und versucht hat, sie zu überzeugen, das war falsch”

Was den Fall komplexer macht: Eine Psychiaterin kommt zu dem Schluss, dass beim mutmaßlichen Opfer keine posttraumatische Belastungsstörung vorliegt. Und: Das Mädchen und der Angeklagte schickten sich nach der angeblichen Tat noch sexuelle Nachrichten und Nacktfotos.

„Dass er gebettelt und versucht hat, sie zu überzeugen, das war falsch. Er hätte das Nein akzeptieren müssen”, sagt der Anwalt des Angeklagten zum Geschehen im Parkhaus, berichtet Kurier. Der Anwalt sagt weiter, dass das Mädchen hätte weggehen, um Hilfe schreien oder zubeißen können.

Noch vor Gericht griff der Angeklagte in die Tasche, holte 100 Euro hervor und legte sie vor dem Anwalt des Mädchens auf den Tisch. Als „Entschädigung”, wie es hieß.

Das Mädchen leidet bis heute unter den Vorfällen

Die damals Zwölfjährige lernt den Angeklagten und insgesamt 16 weitere Jugendliche aus Österreich, Syrien, Serbien, Italien, Bulgarien und der Türkei in einem Park im Bezirk Favoriten kennen. Dort will sie nun nie wieder unterwegs sein.

Der Opfer-Anwalt machte zudem im Namen des heute 13 Jahre alten Mädchens klar: „Sie leidet heute noch darunter. [...] Die Familie musste den Wohnort, die Schule und den Freundeskreis wechseln.“ (nlu)