Verbraucherzentrale schlägt AlarmVorsicht vor diesen Rechnungen! Verbraucher sollen plötzlich Hunderte Euro zahlen

Eine junge Frau, die einen Brief in der Hand hält, sitzt und telefoniert
Die Verbraucherzentrale warnt vor Rechnungen für angebliche Online-Abos, die viele Betroffene nach eigenen Angaben nie abgeschlossen haben. (Symbolbild)
Christin Klose, picture alliance
von Martina Lewinski

Plötzlich flattert eine Rechnung über mehr als 200 Euro ins Haus.
Genau vor dieser Masche warnt jetzt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Mehrere Internetdienste verschicken Rechnungen und Mahnungen für angebliche Online-Abonnements, die Betroffene nach eigenen Angaben nie abgeschlossen haben. Wer eine solche Forderung erhält, sollte sie genau prüfen und nicht vorschnell bezahlen.

Rechnungen für Abos, die nie abgeschlossen wurden

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) in der Schweiz warnen derzeit vor einer neuen Betrugsmasche. Verbraucher erhalten Rechnungen oder Mahnungen für angeblich abgeschlossene Online-Abonnements – obwohl nie ein Vertrag abgeschlossen wurde. Gefordert werden häufig 200 Euro oder sogar mehr.

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Diese Portale sind betroffen

Den Schreiben zufolge sollen Betroffene kostenpflichtige Abonnements für Ernährungscoachings, Horoskope oder einen KI-Assistenten abgeschlossen haben.

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Als Absender tauchen dabei nach Angaben der Verbraucherschützer unter anderem die Portale Novavitalia, Bongo-Chat, Astrolonova, Fitnovaness, NovaErektionshilfe und NovaMenstruHilfe auf. Hinter all diesen Angeboten soll jedoch dieselbe Firma mit Sitz in Hongkong stehen: Margot Brands Limited.

„Wer nichts bestellt hat, muss nichts zahlen“

Die Verbraucherschützer machen deutlich, dass sich Betroffene nicht unter Druck setzen lassen sollten. „Wer nichts bestellt hat, muss nichts zahlen“, sagt Sabine Holzäpfel von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

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Wer eine solche Rechnung erhält, sollte dem angeblichen Vertragsabschluss schriftlich widersprechen. Außerdem raten die Experten davon ab, vorschnell Geld zu überweisen.

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Auch das Schweizer Bundesamt für Cybersicherheit warnt vor den Schreiben. Die Empfehlung: Solche Nachrichten ignorieren, keine Links anklicken und keine Zahlungen leisten.

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Wer unsicher ist, kann den Namen des Absenders auf den Warnlisten der Verbraucherzentralen oder der Schweizer Plattform cybercrimepolice.ch überprüfen.

So schützen Sie sich

Wer eine unerwartete Rechnung erhält, sollte zunächst prüfen, ob tatsächlich ein Vertrag abgeschlossen wurde. Ist das nicht der Fall, raten die Verbraucherschützer, kein Geld zu überweisen und dem angeblichen Vertragsabschluss schriftlich zu widersprechen. Außerdem sollten Betroffene keine Links in E-Mails oder Schreiben anklicken und den Absender auf den Warnlisten der Verbraucherzentralen überprüfen. So lässt sich vermeiden, auf die Betrugsmasche hereinzufallen.

Verwendete Quellen: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Bundesamt für Cybersicherheit (BACS), t-online