Sexuelle Belästigung in Kaiserslautern eskaliertFrau ersticht Grabscher – jetzt steht das Urteil fest

Er grabscht, sie sticht zu!
Im Gerichtssaal von Kaiserslautern steht eine junge Amerikanerin (21) im Rampenlicht. Sie ist angeklagt, einen Mann, der sie sexuell belästigt hat, mit einem Klappmesser erstochen zu haben. Am Mittwoch (16. April) wird sie zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Amerikanerin sticht nach sexueller Belästigung zu
Die Überwachungskameras zeigen: Ein 64-jähriger Eritreer greift der jungen Amerikanerin im Juni 2024 auf einer Rolltreppe am Hauptbahnhof von Kaiserslautern an den Po. Doch die damals 20-Jährige wehrt sich, zückt ein Messer und sticht zu. Der Mann überlebt den Stich ins Herz nicht.
Lese-Tipp: Notwehr oder Körperverletzung? 20-Jährige ersticht Mann, der sie sexuell belästigt
Die Staatsanwaltschaft sieht in ihrem Handeln keine Notwehr, sondern Körperverletzung mit Todesfolge.
Die Verteidigung spielt die Karte der Putativnotwehr aus, einer Situation, in der der Täter irrtümlich davon ausgeht, dass die Voraussetzungen für Notwehr vorliegen. Sie argumentiert, dass die junge Frau aus Angst gehandelt habe, als der Mann nach ihrem Arm griff. Doch die Nebenklage sieht das anders. Sie wirft der Angeklagten vor, den Mann vorsätzlich erstochen zu haben und fordert eine Bestrafung nach Erwachsenenrecht.
Angeklagte Frau (21) hatte schwierige Kindheit
Die junge Amerikanerin, deren Leben bisher von einer schwierigen Kindheit und Jugend geprägt ist, wächst in den USA auf, nach der Scheidung ihrer Eltern bei ihrer Mutter, die sie isoliert und nicht angenommen hat. Eine schwierige Kindheit, die sie mit regelmäßigem Cannabis-Konsum seit ihrem 14. Lebensjahr zu bewältigen versucht.
Die Psychologin, die sie zweimal trifft, beschreibt sie als eine Frau mit einer ängstlich geprägten Persönlichkeit, die dennoch das Kontaktverhalten einer Erwachsenen zeigt. Ihre jahrelange Drogenabhängigkeit verzögert ihren Reifeprozess erheblich. Die junge Frau, die während ihrer dreiwöchigen Inhaftierung traumatisiert wirkt, äußert den Wunsch, in die USA zurückzukehren und ihre Tiere mitzunehmen. Sie träumt davon, Filmemacherin zu werden und das Thema sexueller Missbrauch stärker in der Gesellschaft zu thematisieren.
Urteil: Zwei Jahre auf Bewährung für Totschlag
Die junge Amerikanerin muss sich an strenge Auflagen halten: Wohnungswechsel melden, 500 Stunden für die Gemeinschaft schuften und regelmäßig zur Drogenberatung. Wenn sie in Deutschland bleibt, gibt’s sogar Hilfe für ein besseres Leben. Laut Gericht hat sie das Messer gezückt und zugestochen, mehr Angriff als Notwehr. Sie war die Angreiferin und hat den Tod des Mannes in Kauf genommen. Notwehr? Fehlanzeige, als sie auf ihn zuging. Trotz allem entscheidet das Gericht, das Jugendstrafrecht anzuwenden. Geistig ist die Angeklagte noch immer auf dem Stand eines Teenagers, was auch auf ihre langjährige Medikation gegen ADHS seit ihrer Kindheit zurückzuführen ist.
Lese-Tipp: Er fasste ihr an den Po – Frau (21) sticht Grabscher (64) ab
Das Gericht gibt zu: Sie wurde zuerst sexuell belästigt. Aber sie hätte anders reagieren müssen. Nach dem Übergriff ist sie ihm nachgegangen und hat zugestochen. Keine Notwehr mehr. Das Urteil sendet eine klare Botschaft: Selbst bei sexuellen Übergriffen darf man die Grenzen der Notwehr nicht überschreiten.
Solltet auch ihr unter sexueller Gewalt leiden, findet ihr Hilfe unter der kostenlosen Hotline 08000 – 116 016 oder unter www.hilfetelefon.de.