Urteil in Berlin gefallen
Vierfache Mutter wirft Kleinkind aus Fenster – und kommt in Psychiatrie

Zeugen entdecken schwer verletztes Kind im Innenhof eines Wohnhauses.
Nikola K. aus Berlin wirft im Juni ihr Kleinkind (21 Monate) aus dem Fenster in der dritten Etage. Wie „Müll“ entsorgt sie ihr Mädchen und will sich im Anschluss an nichts mehr erinnern. Jetzt ist das Urteil gegen die vierfache Mutter gefallen – sie muss dauerhaft in die Psychiatrie.
Nikola K. wirft Mädchen ohne Katzenbox aus Fenster
Anfangs heißt es, Nikola K. habe das kleine Mädchen in einer Katzenbox aus dem Fenster ihrer Wohnung in Berlin-Altglienicke geworfen. Doch jetzt die Wende vor Gericht: Der Richter ist sich sicher, das Kind ist nicht in dem Korb gefallen. Die vierfache Mutter soll am 10. Juni Handys, eine Tüte Müll und eine Katzenbox aus dem Küchenfenster geworfen haben. „Dann hat sie ihre Tochter aus dem Fenster geworfen, das Kind fiel mit den Füßen voran und landete in einem Gebüsch”, sagt Richter Wolfgang Dobrikat.
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Die Angeklagte wirft ihre 21 Monate alte Tochter während eines akuten psychischen Schubs elf Meter in die Tiefe, wie der Richter weiter mitteilt. Das Kind erleidet mehrere Frakturen, Prellungen, Blutergüsse und Schwellungen. Nach einem Notruf kommt es sofort in eine Klinik. Mittlerweile lebt das Mädchen bei seinen Großeltern und kann wieder laufen.
Schrecklicher Vorfall als versuchter Totschlag eingestuft
Gericht und Staatsanwaltschaft stufen den Vorfall als versuchten Totschlag ein. Nikola K. habe „den Tod zumindest billigend in Kauf genommen“, so der Richter. Allerdings ist die vierfache Mutter zum Tatzeitpunkt aufgrund ihrer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig. Da aktuell die Gefahr weiterer schwerwiegender Straftaten besteht, sei eine Unterbringung in der Psychiatrie notwendig.
Der Verteidiger plädierte gegen eine Unterbringung in der Psychiatrie, da es sich um eine fahrlässige Körperverletzung handele. Die Mutter habe in ihrem Zustand nicht richtig aufgepasst. Das neugierige und agile Kind sei über den Hochstuhl zum Fenster gelangt und gestürzt. Das Gericht schloss jedoch diese Version des Sturzes sicher aus.
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An die Tat erinnere sie sich nicht, sagt ihr Anwalt im Laufe des Verfahrens zu RTL. Ihr größtes Glück sei es, dass es ihrer Tochter gut gehe und sie alles weitestgehend unbeschadet überstanden habe. „Das kann jedem passieren, da muss man kein böser Mensch für sein. Dass es dem Kind gut geht, ist ihr größtes Glück, aber sie fragt sich natürlich: ‘Wie kann ich meine Mutterrolle demnächst ausführen’“, betont der Anwalt im RTL-Interview Anfang November. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (gsc)