Brisanter Gerichtsbeschluss in ThüringenTransgender-Häftling muss in Frauengefängnis verlegt werden

Ein Gerichtsbeschluss sorgt in Thüringen für Aufsehen.
Eine Transgender-Person muss aus einem Männer- in ein Frauengefängnis verlegt werden. Die Entscheidung löst eine erneute Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz und den Strafvollzug aus.
Personenstand während der Haft geändert
Ein Häftling ist nach einer Entscheidung des Landgerichts Erfurt aus einem Männergefängnis in Thüringen in das Frauengefängnis in Chemnitz (Sachsen) verlegt worden. Wie das Thüringer Justizministerium mitteilte, erfolgte die Verlegung bereits am 14. Juli.
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Nach Angaben des Ministeriums war die Verlegung die Folge einer einstweiligen Anordnung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Erfurt. Die betroffene Person verbüßt derzeit eine siebenjährige Freiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs. Während der Haft wurde der Geschlechtseintrag im Personenstandsregister auf „weiblich“ geändert – auf Grundlage des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG).
Das Thüringer Justizministerium hatte sich gegen die Verlegung gewehrt und unter anderem Sicherheitsbedenken angeführt. Die Gerichte sahen das jedoch anders und entschieden zugunsten der Gefangenen. Bereits zuvor hatte das Landgericht Meiningen ihre vorübergehende Unterbringung in einem Männergefängnis als rechtswidrig eingestuft.

Justizministerin fordert Änderungen
Der Fall heizt die politische Diskussion über das Selbstbestimmungsgesetz erneut an. Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) fordert Nachbesserungen. Nach ihrer Auffassung müsse verhindert werden, dass das Gesetz für sachfremde Zwecke genutzt werde. Gerade im Strafvollzug müssten neben den Rechten der betroffenen Person auch die Sicherheit anderer Gefangener sowie die Ordnung in den Justizvollzugsanstalten berücksichtigt werden.
Im Thüringer Landtag wird derzeit zudem über eine Reform des Strafvollzugsgesetzes diskutiert. Künftig soll die Unterbringung von Gefangenen nicht mehr ausschließlich vom Geschlechtseintrag abhängen. Stattdessen sollen im Einzelfall auch Sicherheitsaspekte, die Persönlichkeit der Gefangenen sowie die Vollzugsziele berücksichtigt werden.
Fall erinnert an Debatte um Marla-Svenja Liebich
Der Fall weckt Erinnerungen an die bundesweite Diskussion um den Rechtsextremisten Marla-Svenja Liebich. Der mehrfach verurteilte Neonazi hatte 2025 seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern lassen. Der Schritt wurde unter anderem aus der queeren Community als Provokation bewertet und löste eine Debatte darüber aus, ob das Selbstbestimmungsgesetz ausreichend gegen möglichen Missbrauch abgesichert ist.
Verwendete Quellen: Thüringer Allgemeine, dpa
































