Erneut Revision im Prozess nach Totgeburt

Sie soll dreieinhalb Jahre in Haft – Hebamme (62) akzeptiert Urteil nicht

Prozess gegen Hebamme am Landgericht Verden
Die Ex-Hebamme wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.
dpa

Sie fordert ihren Freispruch!
Schon zwei Mal hat das Landgericht Verden eine ehemalige Hebamme nach einer Totgeburt verurteilt. Doch der juristische Streit geht weiter. Die 62-Jährige will das Urteil nicht auf sich sitzen lassen.

Hausgeburt trotz Komplikationen fortgesetzt

Auch nach Ende des zweiten Verfahrens legt die Verteidigung am Dienstag Revision ein, wie das Landgericht mitteilte. Dieses hatte die ehemalige Hebamme unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Sechs Monate davon gelten bereits als vollstreckt.

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Nach Auffassung des Gerichts hat die 62-Jährige 2015 eine Hausgeburt in Siedenburg (Niedersachsen) fortgesetzt, obwohl es der Mutter und dem Kind zunehmend schlechter ging. Laut Anklage sei die Geburt nicht durchgehend überwacht worden. Zudem habe die Angeklagte die Eltern nicht ausreichend über die Gefahr der Hausgeburt aufgeklärt.

Nach mehreren Tagen sei die Risikopatientin schließlich ins Krankenhaus Vechta gegangen und habe dort ein totes Mädchen zur Welt gebracht.

Im Video: Mutter schafft es nicht mehr bis ins Krankenhaus

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Streit vor Gericht geht in eine weitere Runde

Die Angeklagte hat seit 2017 keine Zulassung mehr als Hebamme. Das Landgericht Verden verurteilt die Frau dann in einem ersten Prozess im November 2022 wegen Totschlags durch Unterlassen zu vier Jahren Haft. Gegen das erste Urteil legt sie Revision ein, der Bundesgerichtshof entscheidet schließlich: Der Fall müsse neu verhandelt werden.

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Nun ist die 62-Jährige auch in dem zweiten Verfahren schuldig gesprochen worden. In diesem zweiten Prozess hatte die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung auf eine Haftstrafe von einem Jahr und elf Monaten plädiert, die Nebenklage wegen Todschlag durch Unterlassen auf vier Jahre. Die Verteidigung forderte dagegen den Freispruch der Frau. Die Hebamme akzeptiert das Urteil des Landgerichts erneut nicht und geht weiter dagegen vor. (okr mit dpa)