Schreckmoment am Flughafen
Teenager mit geladener Schrotflinte stürmt Flugzeug! Passagiere halten ihn auf

Was hatte er bloß vor?
Ein bewaffneter Jugendlicher hat in Australien ein Flugzeug betreten. Er wurde von Passagieren überwältigt. Der 17-Jährige habe ein Gewehr und auch Munition bei sich gehabt, teilte Polizeisprecher Michael Reid laut der Nachrichtenagentur AFP mit. „Das hätte etwas sehr Schreckliches werden können.”
„Ehe wir uns versahen, war da eine Waffe – eine Schrotflinte”
Der Vorfall ereignete sich demnach am Flughafen von Avalon in der Nähe von Melbourne. Der Jugendliche verschaffte sich den Angaben zufolge durch ein Loch im Sicherheitszaun Zugang zum Flughafengelände. Er bahnte sich seinen Weg zu einer Maschine der Billig-Fluglinie Jetstar, die mit rund 160 Insassen nach Sydney fliegen sollte.
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Der 17-Jährige schaffte es dem Polizeisprecher zufolge bis auf die Vordertreppe des Flugzeuges. „Zu diesem Zeitpunkt haben die Passagiere festgestellt, dass er eine Schusswaffe trug. Mindestens drei Passagiere überwältigten ihn und kurz darauf traf die Polizei ein und nahm den Jugendlichen in Gewahrsam”, sagt er AFP zufolge. Niemand sei verletzt worden. Über die Treppe habe er sogar die Maschine betreten, wie australische Medien berichten.
„Ehe wir uns versahen, war da eine Waffe – eine Schrotflinte”, sagte ein Passagier dem Radio ABC Melbourne. „Alles, was ich tun konnte, war, die Waffe aus dem Weg zu schaffen, sie die Treppe hinunterzuwerfen”. Er habe den Teenager am Boden festgehalten, bis die Polizei eingetroffen sei. Der 17-Jährige habe der Crew und den Passagieren zudem gesagt, er habe „Bomben in seiner Tasche”.
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Teenager in Untersuchungshaft – Rätselraten über Motiv
Für Vermutungen über ein mögliches Motiv sei es zu früh, wird Reid weiter zitiert. Die Polizei sei auch in Kontakt mit Anti-Terrorismus-Ermittlern. Der Jugendliche scheine ersten Erkenntnissen zufolge allein gehandelt zu haben.
Nach Polizeiangaben wurden dem 17-Jährigen am Freitag vor Gericht mehrere Straftaten zur Last gelegt, darunter die Gefährdung der Sicherheit eines Flugzeugs, der Besitz einer Schusswaffe und eine falsche Bombendrohung. Er bleibt demnach vorerst in Untersuchungshaft. (uvo/nlu/mit dpa)