Schock-Urteil in Ravensburg
Mann (26) verstümmelt Intimbereich seiner Freundin – Bewährung!

Dieser Fall sorgt für Fassungslosigkeit.
Ein Fachinformatiker (26) hat die Vulvalippen seiner damaligen Freundin in einer Art „Zeremonie” abgeschnitten – jetzt kommt er mit einer Bewährungsstrafe davon.
Genitalverstümmelung auf Wunsch – aber unter fragwürdigen Umständen
Das Landgericht Ravensburg verurteilte den Mann zu zwei Jahren auf Bewährung. Neben der grausamen Tat an der jungen Frau wurde er auch wegen bewaffneten Drogenhandels, Geldfälschung und kleineren Diebstählen schuldig gesprochen. Trotzdem muss er nicht ins Gefängnis.
Die abscheuliche Tat geschah im Herbst 2021 in der Wohnung des Mannes in Leutkirch im Allgäu. Laut Gericht ging die Initiative zwar von der Frau aus, sie habe jedoch psychisch unter früherem Missbrauch gelitten, sich „unrein” gefühlt und die Konsequenzen nicht überblicken können, so die Richter. Noch heute leide sie unter großen Schmerzen im Intimbereich.
Der Mann hatte die Vulvalippen seiner damaligen Freundin in einer rituell anmutenden Zeremonie entfernt. Nach der Prozedur sollen sie laut Staatsanwaltschaft zu einer Weihkapelle gegangen sein, um sich dort ein Versprechen zu geben. Nach der Rückkehr in der Wohnung sei ein „Ehevertrag” geschlossen worden, in dem sich die Frau zum unbedingten Gehorsam dem Angeklagten gegenüber verpflichtet habe. Im Falle eines Ehebruchs drohte der Frau demnach der Tod. Laut Gericht kam auch dieser „Ehevertrag” auf Initiative der Frau zustande, die in Pflegefamilien aufgewachsen sei. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie dafür nicht zurechnungsfähig zustimmen konnte.
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Bewährungsstrafe trotz schwerer Vorwürfe
Neben der Bewährungsstrafe muss der Mann seiner Ex-Freundin 8.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und zustäzlich 2.000 Euro an die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes, die sich gegen Genitalverstümmelung einsetzt.
Der Angeklagte zeigte sich im Prozess reumütig. Er habe sich inzwischen von Drogen losgesagt, mehrere Therapien gemacht und arbeite nun selbst in der Suchthilfe. Das Gericht wertete das strafmildernd.
Der Prozess fand größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil, es ist aber noch nicht rechtskräftig. (kra, mit dpa)