Grundstücks-Drama nach BehördenfehlerZwangsabriss abgewendet! Streit um Haus in Rangsdorf geht weiter

Nächster Akt im Streit um das Haus in Rangsdorf (Brandenburg)!
Voller Vorfreude erwirbt die Familie 2010 ein Grundstück, errichtet dort ihr Zuhause und zieht mit zwei Kindern ein. Doch dann meldet sich der ursprüngliche Einwohner, legt Klage ein – und bekommt Recht. Die Familie wird angewiesen, das Haus abzureisen. Nun folgt die nächste Wendung.
Früheres Abriss-Urteil aufgehoben
Der emotionale Rechtsstreit um ein Haus und Grundstück in Brandenburg muss noch einmal vor dem Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob ein früheres Urteil auf und verwies die Sache insgesamt zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Gericht zurück. Unter anderem habe es die beklagte Familie zu Unrecht zum Abriss ihres Einfamilienhauses verurteilt, so der BGH.
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Die betroffenen Eheleute W. erwarben das Grundstück in Rangsdorf südlich von Berlin 2010 bei einer Zwangsversteigerung. Nachdem sie darauf ein Haus gebaut und mit ihren zwei Kindern eingezogen waren, meldete sich der ursprüngliche Eigentümer des Grundstücks. Er hatte erst nach dem Zuschlag von der Zwangsversteigerung erfahren – und forderte das Grundstück zurück. Ein langer Rechtsstreit beginnt.
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Hausabriss unter einer Bedingung weiterhin möglich
Die Versteigerung sei nicht rechtens gewesen, entschied daraufhin 2014 das Landgericht Potsdam. Denn das Amtsgericht Luckenwalde habe vorher nicht ausreichend nach dem ursprünglichen Eigentümer gesucht. Der Zuschlag wurde wieder aufgehoben. Der Eigentümer zog gegen die Familie vor Gericht.
Das OLG Brandenburg verurteilte sie daraufhin im Juni 2023 dazu, binnen eines Jahres ihr Haus abzureißen und das Grundstück zu räumen. Zudem sollte sie eine Grundschuld über 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer rund 6.000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen. Die Eheleute legten Revision ein – die am BGH nun Erfolg hatte.
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Zwar habe der Kläger als rechtmäßiger Eigentümer, wie vom OLG angenommen, Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs und auf Räumung und Herausgabe des Grundstücks, entschied der Karlsruher Senat. Das Zurückbehaltungsrecht der Familie für den Hausbau habe die Vorinstanz aber zu Unrecht verneint.
Das bedeute, die Eheleute müssten das Grundstück nur räumen, wenn der klagende Eigentümer ihnen für das Haus sogenannten Verwendungsersatz zahlt. (fkl, mit dpa)
































