Sie sah für ihr Kind keine Perspektive!Mutter ermordet behinderten Sohn (23) – drei Jahre Haft

Im Prozess um die Tötung eines schwerstbehinderten 23-Jährigen ist die Mutter des Mannes wegen Mordes verurteilt worden. (Archivbild)
Die Mutter wurde vom Gericht verurteilt. (Symbolbild)
Sina Schuldt/dpa

Das Gericht fällt sein Urteil!
Mit einem Beruhigungsmittel raubt eine Mutter ihrem stummen Sohn das Bewusstsein, zündet daraufhin einen Holzkohlegrill in einem abgedichteten Wohnwagen an. Sie möchte dort gemeinsam mit ihrem Kind sterben. Während die 57-Jährige überlebt, verliert ihr Sohn sein Leben.

Mutter wegen Mordes veruteil

Sie hat ihren schwerstbehinderten 23-jährigen Sohn getötet, nun hat das Landgericht Oldenburg die 57 Jahre alte Mutter zu drei Jahren Haft wegen Mordes verurteilt. Das Urteil solle klarstellen, dass niemand über das Leben eines anderen Menschen verfügen darf, sagte der Vorsitzende Richter. „Es ist ein Mord aus Heimtücke”, ergänzte er. Da die Frau laut einem Gutachten zur Tatzeit unter einer Anpassungsstörung litt, ist sie vermindert schuldfähig. In solch einem Fall liegt der Strafrahmen für Mord bei drei bis 15 Jahren.

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Die Deutsche stellte im Juni 2023 in Wilhelmshaven in einem abgedichteten Wohnwagen einen angezündeten Holzkohlegrill auf. Sie gab ihrem Sohn, der nicht sprechen konnte, ein Beruhigungsmittel und fütterte ihn mit Schokoladenkuchen. Dann verloren beide das Bewusstsein. Während die Frau planwidrig nach einiger Zeit wieder erwachte, starb der 23-Jährige.

Hintergrund der Tat war, dass die Frau keine Perspektive mehr für ihren stark hilfsbedürftigen und teils sehr aggressiven Sohn sah – weder im Heim noch in der Psychiatrie. Demnach hatte die Frau auch Angst, dass er andere erheblich verletzen würde.

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„Ich habe nicht das Bedürfnis, Sie zu bestrafen“

Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die ebenfalls drei Jahre Haft wegen Mordes forderte. „Ich habe nicht das Bedürfnis, Sie zu bestrafen“, erklärte der Staatsanwalt der Angeklagten und sprach von einem Grenzfall.

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„Ich erkenne Ihre Not, aber ich erkenne auch, dass hier ein Menschenleben ausgelöscht wurde.” Die Verteidigung forderte für die 57-Jährige eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen Totschlags. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Revision ist möglich. (fkl, mit dpa)