Wer länger schuftet, soll mehr davon haben

RTL kennt den neuen Rentenplan - das steht drin!

ILLUSTRATION - Eine junge Frau stellt sich am 23.10.2018 in einem Buero in Hamburg bei einem Arbeitgeber vor (gestellte Szene). Foto: Christin Klose
Arbeiten über die Renten-Altersgrenze hinaus, soll sich mehr lohnen. Dafür hat Hubertus Heil nun einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
Christin Klose, picture alliance

Wer über die Renten-Altersgrenze hinaus arbeitet, soll am Ende mehr Geld in der Tasche haben!
Jetzt hat Arbeitsminister Hubertus Heil einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der RTL vorliegt. Vier wichtige Maßnahmen stehen drin. Was ihr wissen müsst.

1. Rentenaufschubprämie:

  • Diese Prämie bekommen Menschen, die ihre Rente später als normalerweise in Anspruch nehmen und weiterarbeiten.

  • Um die Prämie zu erhalten, muss man mindestens 12 Monate länger arbeiten, nachdem man die Voraussetzungen für die reguläre Altersrente erfüllt hat.

  • Man darf diese Arbeitspause nicht länger als 36 Monate ausdehnen.

  • Die Prämie wird einmalig ausgezahlt und hängt von der Höhe der Rente ab, die man zum späteren Zeitpunkt erhält.

  • Die Aufschubprämie können Beschäftigte für höchstens drei Jahre ansammeln. Die nicht in Anspruch genommene Rente wird bei Rentenbeginn auf einen Schlag abgabenfrei ausgezahlt. Dies kann ein fünfstelliger Betrag sein. Hinzu kommt noch ein Aufschlag, weil die Rentenversicherung in dieser Zeit keine Krankenversicherungsbeiträge auf die Rente zahlen musste - derzeit sind das 8,15 Prozent.

  • Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, damit die Rentenversicherung sie technisch und organisatorisch vorbereiten kann.

Ein Rechenbeispiel: Wer Anspruch auf eine Monatsrente von 1.500 Euro hat und ein Jahr sozialabgabenpflichtig länger arbeitet ohne Rentenbezug, könnte bei Rentenbeginn eine Einmalzahlung von 18.000 Euro für zwölf Monate Rentenverzicht und den 8,15-Prozent-Aufschlag von 1.467 Euro einstreichen.

2. Lohnaufstockung

  • Derzeit zahlen Arbeitgeber für Beschäftigte über der regulären Renten-Altersgrenze Beiträge an die Renten- (9,3 Prozent) und die Arbeitslosenversicherung (1,3 Prozent). Künftig soll es möglich sein, dass der Arbeitgeber dieses Geld direkt an Beschäftigte auszahlt. Das wäre derzeit eine Lohnerhöhung von um brutto 10,6 Prozent.

  • Das soll aber freiwillig erfolgen, heißt es im Entwurf. („Auszahlung des Betrags (...) zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn kann freiwillig erfolgen oder zum Gegenstand arbeits- oder tarifvertraglicher Abreden oder (...) einer Betriebsvereinbarung gemacht werden.“ )

  • Dies soll ab dem 1. Juli 2025 möglich sein.

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3. Höherer Freibetrag bei Witwenrenten

  • Derzeit können Witwen und Witwer monatlich 1.038,05 Euro an zusätzlichem Einkommen erzielen, ohne dass die Hinterbliebenenrente gekürzt wird.

  • Hinzukommen soll ein neuer „Sockelbetrag“ für Erwerbseinkommen in Höhe der jeweils geltenden Geringfügigkeitsgrenze von Minijobs - derzeit sind das monatlich 538 Euro. Freibetrag und Minijob-Grenze - somit auch der Sockelbetrag - steigen jährlich.

  • Der neue Sockelbetrag soll ab 1. Juli 2025 greifen.

4. Änderung im Arbeitsrecht

  • Es wird einfacher für ältere Arbeitnehmer, nach dem Erreichen der Altersgrenze in ihrem bisherigen Job zu bleiben. Viele Arbeitsverträge enden derzeit mit dem regulären Rentenalter. Eine Ausnahme im Teilzeit- und Befristungsgesetz soll nun den Abschluss eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages ermöglichen. Dies ist derzeit nicht möglich, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.

  • Diese „Einschränkung des Anschlussverbots” soll ab 1. Januar 2025 gelten.

So soll der Fachkräftemangel eingedämpft werden

Das Kabinett will den Gesetzentwurf am 4. September beschließen. Ziel des Gesetzes soll auch sein, den Fachkräftemangel einzudämmen. Die Regierung erhofft sich, dass so mehr Menschen länger arbeiten.

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(eku, mit reuters)