Was bleibt da unterm Strich?Rentenerhöhung zum 1. Juli 2024 – was das für die Witwenrente bedeutet!

 Symbolfoto. Eine Frau nimmt Geldscheine aus einer Geldboerse. Berlin, 06.04.2020. Berlin Deutschland *** Symbol photo A woman takes bank notes from a money exchange Berlin, 06 04 2020 Berlin Germany Copyright: xThomasxTrutschel/photothekx
Auch die Hinterbliebenen-Renten steigen zum 1. Juli, diese werden aber aufs eigene Einkommen oder die Rente angerechnet. Was bleibt da unterm Strich.
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von Esther Kusch

Die Renten steigen zum 1. Juli 2024 – und das gilt nicht nur für die regulären Altersrenten, sondern auch für die Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenen-Rente. Aber bleibt dann unterm Strich auch mehr? Schließlich wird diese Rente auf die eigene Rente oder das eigene Einkommen angerechnet.

Freibetrag erhöht sich um den gleichen Prozentsatz wie die Renten

Auf Witwen-, Witwer, Waisen oder Erziehungsrenten wird das eigene Einkommen oder die eigene Rente angerechnet, sobald diese einen bestimmten Freibetrag überschreiten. Dabei wird das Nettoeinkommen, was über diesem Freibetrag liegt zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung Bund erklärt dazu auf RTL-Anfrage: „Der Freibetrag erhöht sich jährlich um den gleichen Prozentsatz, mit dem auch die Renten erhöht werden. Somit soll bei Witwen und Witwern, die auch eine eigene Altersrente beziehen, sichergestellt werden, dass die Witwen- oder Witwerrente nicht durch die bloße Erhöhung der Altersrente übermäßig im Verlauf der Jahre gekürzt wird.“

Lese-Tipp: Die Renten steigen um 4,57 Prozent – was das für eure Rente bedeutet in der übersichtlichen Tabelle!

Schauen wir also mal auf die genauen Freibeträge:

Bei der Hinterbliebenen-Rente liegt der jetzige Freibetrag bei 992,64 Euro und erhöht sich ab dem 1. Juli auf 1.038,05 Euro. Sind noch Kinder im Spiel, werden diese auch berücksichtigt bei den Freibeträgen. Für jedes Kind erhöht sich dann bislang der Freibetrag monatlich um 210,56 Euro, ab Juli dann auf 212,33 Euro.

Lese-Tipp: Altersrente, Witwenrente, Erwerbsminderungsrente – alle Auszahlungstermine in der Übersicht

Rentenbeispiele zeigen, wie viel Geld unterm Strich bei der Hinterbliebenenrente bleibt

Aber was bedeutet das konkret für die Gesamtrente? Was bleibt unterm Strich? Ein (fiktives) Beispiel zeigt:

Rentnerin Inge bezieht jetzt eine Altersrente von 1.200 Euro. Außerdem bekommt sie eine Witwenrente von 600 Euro. Inges Einkünfte aus beiden Renten übersteigen den Freibetrag um 39 Euro, berechnet die Deutsche Rentenversicherung. Davon sind dann 40 Prozent auf die Witwenrente anzurechnen. Die Witwenrente wird somit auf 584 Euro gekürzt. Inge bleibt also eine Gesamtrente von 1.784 Euro.

Ab dem 1. Juli sieht die Rechnung dann so aus: Inges Rente steigt auf 1.255 Euro und ihre Witwenrente auf 627 Euro. Jetzt überschreiten Inges Einkünfte den Freibetrag um 41 Euro und ihre Witwenrente wird um 16,40 Euro auf 610 Euro gekürzt. Ihre Gesamtrente ab dem 1. Juli beträgt dann also 1.865 Euro, steigt also um 81 Euro.

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Reguläres Einkommen + Witwenrente - was bleibt im Monat übrig?

Und was ist, wenn man noch berufstätig ist - rechnet es sich dann auch? Schauen wir uns ein zweites (fiktives) Beispiel an:

Margret arbeitet noch und bekommt eine Witwenrente von 600 Euro brutto. Sie verdient 2.500 Euro brutto im Monat (30.000 Euro im Jahr). Auch hier ist die Witwenrente mit 40 Prozent anzurechnen.

Nach den Abzügen und Freibeträgen errechnet die Deutsche Rentenversicherung, dass Margret den Freibetrag um 507 Euro überschreitet – ihre Witwenrente wird somit derzeit um 203 Euro auf 397 Euro gekürzt. Ihr Gesamteinkommen beträgt somit also 2.897 Euro.

Ab dem 1. Juli steigt zwar die Witwenrente und der Freibetrag, aber das Einkommen nicht. Margret überschreitet nun den Freibetrag nur noch um 462 Euro. Ihre Witwenrente wird um 185 Euro auf 442 Euro gekürzt. Unterm Strich bleiben ihr durch die Rentenerhöhung ab dem 1. Juli 2.942 Euro. Sie hat also 45 Euro mehr im Portemonnaie. Ihre Erhöhung fällt also bei gleicher Witwenrente geringer aus als bei Rentnerin Inge.

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