Urteil im Fall aus FreudenbergTäterinnen müssen Schmerzensgeld an Luises (†12) Eltern zahlen

Sogar die Richter waren fassungslos.
Im Zivilverfahren um die Tötung im Fall Luise ist ein Urteil gefallen. Nach RTL-Informationen müssen die Beklagten 144.000 Euro zahlen. Die Mädchen, die Luise damals getötet haben, müssen Schmerzensgeld leisten und jeden materiellen Schaden erstatten, der Luises Familie entstanden ist, zum Beispiel durch die Beerdigung.
Hohe Summen für getötete Luise
„Es handelt sich um einen Mord, der die Kammer fassungslos macht”, sagt der zuständige Richter, als er am Donnerstag (28. Mai) das Urteil fällt. Für Luises Tod gibt es insgesamt 144.000 Euro. Die drei Familienmitglieder bekommen je 30.000 Euro (für die Eltern) beziehungsweise 25.000 Euro (für die Schwester) zugesprochen. Der Tod von Luise wird mit 40.000 Euro bewertet, dazu kommen Beerdigungs- und Anwaltskosten. Insgesamt sollen – und müssen – die Täterinnen 144.000 Euro zahlen.
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In der Urteilsbegründung führt der Richter aus, dass Luise vor ihrem Tod unendliches Leid erfahren habe. Anfangs sei sie noch in der Lage gewesen, sich zu wehren. Doch dann folgt ein minutenlanger Todeskampf. In einer Pressemitteilung teilt das zuständige Landgericht in Koblenz mit, dass „Luise vor ihrem Tod erhebliches Leid erfahren hat und extreme Panik sowie Todesangst erleiden musste.” Das Mädchen wurde mit insgesamt 74 Messerstichen getötet.
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Was ist damals passiert?
Es sind mehr drei Jahre vergangen, seit die zwölfjährige Luise aus Freudenberg im Siegerland von zwei ebenfalls minderjährigen Mädchen (damals 12 und 13) getötet wurde. Die beiden strafunmündigen Täterinnen gaben zu, ihre Mitschülerin am 11. März 2023 brutal in einem Waldstück erstochen zu haben.
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Luises Familie bringt den Fall vor ein Zivilgericht und kämpft um Schmerzensgeld. Für sich und nicht zuletzt für Luise. Es wird sie niemals zurückbringen, doch sie möchten einen Tropfen von Gerechtigkeit in einem Meer von Tränen. Noch immer wiegt der Verlust ihres Kindes schwer. Eltern und Schwester sollen sich nach wie vor in psychotherapeutischer Behandlung befinden, so der Richter.
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche
































