Kann man ja mal vergessen...Vater vergisst sein Kleinkind und ruft die Polizei

Kinder sollten erst ab einem Alter von über einem Jahr in einem Fahrradanhänger transportiert werden.
Vier Stunden lang ist das Kind vaterseelenallein (Symbolbild).
Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Wo ist es bloß?
Muss sich dieser Vater in Karlsruhe gedacht haben, als er sich nicht mehr daran erinnert, wo er sein zweijähriges Kind inklusive Fahrrad abgestellt hat. Zwei Stunden lang sucht er nach seinem Sohn und schaltet am Ende sogar die Polizei ein.

Irrfahrt beginnt am Hauptbahnhof

Die Reise des offenbar verwirrten Mannes startet um 5.30 Uhr am Hauptbahnhof in Karlsruhe. Mit dabei hat der 37-Jährige ein Fahrrad und sein zweijähriges Kind im Anhänger. Später sieht man auf den Überwachungskameras der Polizei, dass er sich dann in Richtung Altbahnhof bewegt. Ca. 200 Meter entfernt vom Hauptbahnhof. Dort steigt er um 7 Uhr in die S-Bahn Richtung Germersheim – lässt allerdings seinen kleinen Sohn stehen!

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„Um 9 Uhr kam er mit der S-Bahn wieder am Karlsruher Hauptbahnhof an. Ohne Fahrrad, Fahrradanhänger und Kind. Also alleine”, erzählt eine Sprecherin der Polizei Karlsruhe im Gespräch mit RTL. Und plötzlich scheint es ihm wie Schuppen von den Augen zu fallen. Besser spät als nie stellt er sich plötzlich die Frage, wo denn nur sein Kind hin ist. Bis 10.30 Uhr scheint er hin und her zu überlegen – doch einfach nicht auf die richtige Lösung zu kommen. Am Ende weiß er sich nicht anders zu helfen: Er fragt die Polizei um Hilfe.

Im Video: Schwer verletzter Vater rettet seine Kinder aus Flammenhölle

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Waren etwa Drogen im Spiel?

„Dann hat man eine Videoauswertung gemacht. Über die Rekonstruktion seines Weges, konnten die Kollegen dann sehr schnell vermuten, dass er Richtung Albtalbahnhof gegangen ist”, erzählt die Sprecherin weiter. Und tatsächlich, da steht es: Sein Kind, schlafend und völlig unversehrt im Fahrradanhänger. Das hätte schließlich auch ganz anders ausgehen können. Welcher Grund hinter der Irrfahrt des 37-Jährigen steckt, ist unklar. Ein Drogentest wird nicht durchgeführt. Mit den Worten: „Wir haben keine Straftat vorliegen. Das ist jetzt Sache vom Jugendamt”, schließt die Karlsruher Polizei die Akte um den verwirrten Vater. Das Kind wird an Familienangehörige übergeben. (jjä)