Eltern leiden noch heute „jeden Tag“Junge (7) stirbt im Schwimmunterricht! Jetzt werden seine Lehrerinnen verurteilt
Was er durchmachen muss, ist einfach nur tragisch...
Hridhaan (7) hat sich so auf seine erste Schwimmstunde gefreut. Aber genau dort stirbt der Grundschüler auf tragische Art und Weise. Jetzt gibt es ein Urteil – doch das hilft dem Familienvater nur bedingt.
Hridhaan (7) stirbt bei erster Schwimmstunde – seine Eltern leiden noch heute „jeden Tag“
Die Erinnerungen an die letzten gemeinsamen Stunden mit Hridhaan sind bittersüß: Der Grundschüler ist am 18. September 2023 glücklich und aufgeregt. Sein erster Schwimmunterricht steht an. Die Kinder sollen zu Beginn der Stunde „Autowaschanlage“ spielen – auch die Nichtschwimmer. Dabei tauchen sie den Kopf mehrmals unter Wasser. Doch Hridhaan taucht nicht mehr auf. „Jemand hat nach einer Zeit mein Kind auf dem Grund liegen sehen und dann hat vermutlich eine Lehrerin ihn rausgezogen. Aber zu dem Zeitpunkt war er schon tot“, so Darshan Pandya im Oktober 2024 im RTL-Interview. Trotz Reanimation stirbt wird der Grundschüler nur sieben Jahre alt. Nun gibt es ein Urteil gegen Hridhaans Lehrerin und eine damalige Referendarin.
Angeklagt waren die beiden Pädagoginnen unter anderem wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung. Die 44-jährige Lehrerin wird vom Amtsgericht Konstanz zu neun Monaten Haft auf Bewährung und einer Schmerzensgeldzahlung von 10.000 Euro an die Eltern des Jungen verurteilt. Die damalige Referendarin (heute 28) bekommt sechs Monate Haft auf Bewährung und soll mindestens 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Beide Strafen werden auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Für Darshan Pandya und Hridhaans restliche Familie ist das jedoch nur ein schwacher Trost, wie der Software-Ingenieur nach dem Urteil RTL erklärt. „Es ist wirklich schmerzhaft, als Elternteil, ein Kind zu verlieren.“ Vor allem, weil es vermeidbar gewesen sei, betont er weiter. Die gesamte Familie leidet noch heute „jeden Tag“, so der Familienvater weiter. „Es sind wirklich harte Zeiten und schwierige Zeiten für uns.“
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Junge (7) stirbt in Schwimmunterricht – sein Tod hätte verhindert werden können
Die Lehrerin hatte vor Gericht erklärt, dass sie die Kinder im Blick gehabt habe. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Der Richter sieht es anders. Aus Sicht des Richters hätte der Tod des Jungen verhindert werden können. Stattdessen hätten zur Sicherheit Gruppen gebildet werden müssen. Die Pädagoginnen hätten keinen Überblick gehabt über das Geschehen. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Die Anwälte der beiden Pädagoginnen kündigten eine Berufung an.