Strafprozess in Itzehoe (Schleswig-Holstein) Kleinkind tödlich verbrüht! Mutter macht ihrem Ex schwere Vorwürfe

Während sie vor Gericht aussagt, fließen die Tränen.
Die Mutter berichtet aus ihren Erinnerungen. Ihrem unter Mordverdacht stehenden damaligen Partner macht sie Vorwürfe.
Mörder dachte an sich, nicht an das schwer verletzte Kind
Der Mordprozess um ein an Verbrühungen gestorbenes Kleinkind ist vor dem Landgericht Itzehoe mit Aussagen der Mutter fortgesetzt worden. Die 34 Jahre alte Frau schilderte unter Tränen, dass ihr damaliger Lebensgefährte, der wegen Mordes angeklagt ist, an sich statt an das schwer verletzte Kind gedacht hatte. Er habe keinen Notruf getätigt, sagte sie. Er habe gefordert, sie solle seinen Namen der Polizei nicht nennen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 31 Jahre alten Angeklagten vor, am 3. Juli vergangenen Jahres den zweijährigen Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin in ihrer Wohnung in Wedel (Kreis Pinneberg) verbrüht zu haben.
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56 Prozent der Haut verbrüht
Er habe den Jungen am Abend im Badezimmer mit heißem Wasser aus der Armatur übergossen und dabei den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen, hieß es in der Anklage. Mit Ausnahme von Kopf, Hals, Nacken und einem Arm habe der Zweijährige großflächige Verbrühungen erlitten. 56 Prozent der Haut wurden geschädigt. Das Kind starb 41 Tage später. Die Anklage gegen den 31-Jährigen lautet auf Mord in Tateinheit mit schwerer Misshandlung Schutzbefohlener.
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Als das Kind die Verbrühungen erlitten habe, sei sie bei der Arbeit gewesen, sagte die Mutter, die für ihre Aussage in einem anderen Raum des Gerichts saß und per Video zugeschaltet war. Eine Konfrontation mit dem Angeklagten wäre eine zu große Belastung für die psychisch angeschlagene Frau gewesen. Der Vorsitzende Richter Johann Lohmann hatte zum Beginn der Verhandlung einen entsprechenden Beschluss verkündet und gleichzeitig einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit abgelehnt.
Mutter: Gegen Ex-Freund lag Haftbefehl vor
„Das tut mir leid, das war ein Unfall”, habe der Angeklagte ihr beim Eintreffen in der Wohnung gesagt, sagte die Mutter. Zuvor hatte er sie bei der Arbeit angerufen, sie solle schnell nach Hause kommen, ihr Kind müsse ins Krankenhaus. Den Notarzt habe er aber nicht verständigt. Stattdessen habe er immer wieder gefordert, ihn da rauszuhalten. Grund sei ein offener Haftbefehl gewesen. Zunächst habe sie ihrem damaligen Freund geglaubt, dass es sich um einen Unfall mit einer Wärmflasche gehandelt habe.
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Der zweijährige Junge habe bei ihrem Eintreffen nur mit einer Windel bekleidet auf dem Sofa gesessen. Sein ganzer Körper von der Brust abwärts sei rot verbrannt gewesen, die Lippen ganz blau, sagte die Frau unter Tränen. Sie habe den Notarzt verständigt. Das Kind sei dann mit einem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus geflogen worden.
Mutter kann sich nicht an alles erinnern
Sie könne sich an vieles nicht erinnern, entschuldigte sich die aufgelöste Mutter. „Ich habe viele Lücken, das tut mir leid”, sagte sie mehrfach. Lohmann beruhigte die Zeugin und Nebenklägerin. Es sei wichtig, dass sie offen sage, woran sie sich nicht mehr richtig erinnern könne. Der Prozess wird in den kommenden Wochen mit weiteren Aussagen von Zeugen und Sachverständigen fortgesetzt. (uvo; dpa)
