Um Gewaltopfer besser zu schützen Bundestag beschließt neue Regeln für Fußfessel

Eine spanische Kriminologin sagt: Die elektronische Fußfessel kann verbotene Kontakte verhindern. (Symbolbild)
Die elektronische Fußfessel soll verhindern, dass Täter sich ihren Opfern wieder nährern. (Symbolbild)
Julian Stratenschulte/dpa

Zehntausende Menschen werden Opfer häuslicher Gewalt – vor allem Frauen.
Um sie besser zu schützen, hat der Bundestag eine Regelung zur elektronischen Fußfessel beschlossen. In zweiter und dritter Lesung stimmten neben den Koalitionsfraktionen Union und SPD auch die AfD und die Grünen zu. Die Linke enthielt sich.

Bundestag beschließt Fußfessel und weitere Präventionsmaßnahmen für Gewalttäter

Das beschlossene Gewaltschutzgesetz sieht vor, dass ein Gericht Täter zum Tragen der Fußfessel verpflichten kann, um ein Annäherungsverbot durchzusetzen. Kommt der Täter zu nahe, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt.

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Neben dieser sogenannten elektronischen Aufenthaltsüberwachung sieht das Gesetz auch vor, dass Familiengerichte Täter nach einer Körperverletzung oder einer ernsthaften Gewaltdrohung zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten können.

„Wer Gewalt begeht, muss an sich arbeiten”

„Der vorliegende Gesetzentwurf stärkt den Schutz von Betroffenen durch die elektronische Fußfessel und die Arbeit mit Tätern”, sagte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) in der abschließenden Debatte im Parlament. Das seien zwei Bausteine. „Wer Gewalt begeht, muss an sich arbeiten, damit die Gewalt nicht wieder aus ihm herausbricht.”

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Das Gesetz sieht auch vor, den Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen zu erhöhen. Familiengerichte erhalten zudem die Möglichkeit für Auskünfte aus dem Waffenregister. (jgr, mit dpa)

Verwendete Quellen: dpa