Häusliche Gewalt bezeichnet Formen von Gewalt, die unter Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, begangen wird, also in Partnerschaften und Familien. Dabei kann die Gewalt körperlich, psychisch oder sexuell sein. Ob die Beziehung noch besteht oder bereits beendet ist und wo die Straftat stattfindet, ist unwichtig.
Wie oft kommt häusliche Gewalt vor?
In Deutschland hat jede dritte Frau mindestens einmal im Leben mit körperlicher und/oder sexueller Gewalt zu tun. Der Täter ist bei jeder vierten Frau der Partner bzw. Ex-Partner. Häusliche Gewalt kommt in jedem Alter und allen sozialen Schichten vor. Laut einer Auswertung zur Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamtes hat es 2018 140.755 Gewaltopfer in Partnerschaften gegeben (114.393 waren weiblich). Meist ging es um Körperverletzung, häufig auch um Bedrohung, Stalking und Nötigung. Bei einer EU-weiten Zahlenerhebung war ebenfalls jede dritte Frau betroffen. Besonders häufig ist häusliche Gewalt im Zusammenhang mit Trennungen oder Scheidungen oder wenn bereits in der Kindheit Gewalt erlebt wurde.
Was genau ist häusliche Gewalt?
Ob Opfer und Täter verheiratet sind und welche sexuelle Orientierung sie haben, ist unerheblich. Jedenfalls haben/hatten sie eine Beziehung miteinander. Häusliche Gewalt ist strafbar und kann unterschiedlich aussehen: Körperliche, psychische oder sexuelle Misshandlungen, bestimmte Verhaltensweisen wie beispielsweise Einschüchterungen, Beleidigungen, Ignorieren von Bedürfnissen und Befindlichkeiten des Opfers, Freiheitsberaubung, schlimmstenfalls Mord gehören dazu. Bei allen diesen Gewaltformen wird das Grundgesetz (Artikel 2) missachtet, in dem es heißt: "Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich."
Hilfe bei häuslicher Gewalt
Bei einer akuten Bedrohung ist immer die 110 zu wählen. Wichtig ist auch, eine Strafanzeige zu stellen. Darüber hinaus gibt es regionale Stellen, die bei häuslicher Gewalt beraten. Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" mit der Rufnummer 08000 116 016 können Betroffene rund um die Uhr (in vielen Sprachen) erreichen. Sofern das Opfer Verletzungen erlitten hat, sollte es diese bei einem Arzt dokumentieren lassen. Möglich ist, einen Schutzantrag bei Gericht zu stellen oder vorübergehend in ein Frauenhaus zu ziehen.