Aufsichtspflicht verletzt
Fünfjähriger stirbt während Schwimmkurs – Bademeister verurteilt

Es ist ein tragischer Unfall!
Ein Fünfjähriger verunglückt bei einem Schwimmkurs in Unterfranken und stirbt kurz darauf. Da ein Bademeister seine Aufsichtspflicht verletzt hat, wird er nun verurteilt.
Fünfjähriger stirbt während Schwimmkurs – Bademeister schuldig gesprochen
Nach einem tödlichen Unfall eines Fünfjährigen bei einem Schwimmkurs in Unterfranken ist ein Bademeister zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Aschaffenburg sprach den Mann der fahrlässigen Tötung schuldig und verhängte neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Angeklagte akzeptierte einen entsprechenden Strafbefehl. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
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Augenzeugen versuchten noch, das Kind zu retten
Der Junge hatte am 28. April 2023 an einem Schwimmkurs in dem Bad in Haibach (Landkreis Aschaffenburg) teilgenommen. Dabei war er laut Polizei mit dem Kopf unter Wasser geraten. Augenzeugen retteten das Kind aus dem Becken, es starb aber wenige Tage später im Krankenhaus. Aus Sicht des Amtsgerichts hatte der Mann seine Aufsichtspflicht während des Schwimmkurses verletzt. (jow/dpa)