Gericht ist sich sicher

Mit einer Stromfalle! Mann (61) wollte Nachbarin töten

Weil der Angeklagte seinen Rollator und einen Einkaufswagen unter Strom setzt, um so seine Nachbarin zu töten, wird der 61-Jährige in Freiburg zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Mann habe sich des versuchten Mordes schuldig gemacht, urteilt das Landgericht. Dabei gefährdet er auch Kinder!
Der Angeklagte (61) wird zu vier Jahren Haft verurteilt.
Christian Böhmer/dpa

Während im Haus ein Kindergeburtstag stattfindet installiert er eine tödliche Falle!
Ein 61-Jähriger setzt seinen Rollator und einen Einkaufswagen unter Strom. Offenbar, weil er so seine Nachbarin töten will. Der Mann wird in Freiburg zu vier Jahren Haft verurteilt. Er habe sich des versuchten Mordes schuldig gemacht, urteilt das Landgericht. Dabei gefährdet er auch Kinder!

Mann nimmt den Tod der Nachbarin billigend in Kauf

Der Mann habe es billigend in Kauf genommen, die ihm verhasste Nachbarin zu töten, sagte der Vorsitzende Richter Arne Wiemann. „Gott sei Dank ist nichts passiert.“ Da die Nachbarin Rollator und Einkaufwagen nicht berührt, entkommt sie der tödlichen Stromfalle. Das Gericht bleibt aber etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für viereinhalb Jahre Haft plädiert.

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Auch andere Bewohner des Mehrfamilienhauses in Denzlingen nördlich von Freiburg seien mit der Stromfalle an Rollator und Einkaufswagen vor der Wohnungstüre des Mannes gefährdet worden, sagte der Vorsitzende Richter. Er erinnert daran, dass an dem Tag der Tat im Juli vergangenen Jahres ein Kindergeburtstag im Haus stattgefunden hat. Somit habe der Angeklagte auch das Leben mehrerer Kinder aufs Spiel gesetzt.

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Angeklagter (61) nimmt das Urteil gefasst auf

Der nicht vorbestrafte Angeklagte räumt vor Gericht ein, dass er der Frau in dem Nachbarschaftsstreit einen Stromschlag versetzen wollte. Er habe aber nicht die Absicht gehabt, sie zu töten. Der Rollator und der Caddie standen laut Gericht zusammengeschoben vor der Wohnungstür des Mannes im zweiten Obergeschoss des Hauses. Ein lebensgefährlicher Stromschlag habe bei gleichzeitigem Berühren bestimmter Stellen des Rollators und des Einkaufswagens gedroht. (paw/dpa)