Prozessauftakt im ErpressungsfallSchützt Corinna Schumacher ihren Michael vor Gericht?

Prozessauftakt in Wuppertal!
Drei Männer versuchen Michael Schumacher und seine Familie mit gestohlenen privaten Bildern um 15 Millionen Euro zu erpressen. Nach seinem Skiunfall verschwindet die Formel-1-Legende aus der Öffentlichkeit, seine Erpresser drohen, das zu ändern. Nun stehen sie vor Gericht.

Erpresser verlangen 15 Millionen Euro

Der spektakuläre Versuch, die Familie des Ex-Formel-1-Weltmeisters zu erpressen, wird am Dienstag (10. Dezember) in Wuppertal vor Gericht aufgerollt. Auf der Anklagebank müssen sich drei Männer verantworten, von denen aber nur einer als mutmaßlicher Haupttäter in Untersuchungshaft sitzt. Ihm wird versuchte Erpressung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen, den beiden anderen Beihilfe dazu.

Lese-Tipp: Das wissen wir über die mutmaßlichen Schumi-Erpresser

In der Anklage heißt es, dass der Erpresser 15 Millionen Euro verlangt hat. Andernfalls würden private Fotos und Videos der Familie im Darknet veröffentlicht. Nach einer schweren Kopfverletzung bei einem Ski-Unfall Ende 2013 schirmt die Familie Michael Schumacher konsequent ab. Es gibt praktisch keine Privatfotos oder Videos der Familie, geschweige denn vom mehrmaligen Weltmeister selbst.

Im Video: RTL-F1-Experte Görner: „Extrem belastend für die Familie”

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Wuppertaler kauft Festplatten für fünfstellige Bargeldsumme

Die Staatsanwaltschaft nimmt folgenden Tathergang an: Ein 53-jähriger Ex-Türsteher ist bis März 2021 als Sicherheitsmitarbeiter für die Familie Schumacher tätig. Diese Anstellung nutzt er, um sich Kopien von privaten Bildern und Videos zu beschaffen. Dabei handelt es sich unter anderem auch um Bilder der Rennfahrer-Legende nach seinem verhängnisvollen Ski-Unfall im Dezember 2013. Diese verkauft er dann an einen weiteren Mann für eine fünfstellige Bargeldsumme. Dabei handelt es sich um zwei Festplatten und vier USB-Sticks. Der Käufer ist Yilmaz T. aus Wuppertal.

Lese-Tipp: Dritte Festnahme nach Schumi-Erpressung

Der mutmaßliche Haupttäter ist nicht nur vorbestraft, er soll bei seiner Festnahme zudem unter Bewährung gestanden haben. Dennoch erwartet die Staatsanwaltschaft eine Strafe von maximal vier Jahren Haft für ihn, andernfalls hätte sie den Fall am Land- und nicht am Amtsgericht anklagen müssen.

Corinna Schumacher hat für den ersten Prozesstag eine Nebenklage vorbereitet. Falls der Richter dies zulässt, könnte die 55-Jährige einen Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen – und so die Privatsphäre ihres Michaels bewahren! (fkl, mit dpa)