Kinder mit Honigwein gefügig gemacht

Vater missbraucht Tochter und deren Freundin jahrelang – und kommt mit milder Strafe davon

Prozess Dresden
Jörg W. muss drei Jahre in den Knast.
RTL
von Frank Vacik und Sebastian Stöckmann

Kaum aus dem Knast raus, sitzt Jörg W. schon wieder ein.
Das Landgericht Dresden hat den 51-Jährigen am Montag (19. Mai) zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Er hatte gestanden, seine Tochter und deren Freundin jahrelang missbraucht zu haben.

Vater sitzt im Knast – erst jetzt zeigt seine Tochter den Missbrauch an

Im Jahr 2021 kommt Jörg W. zum ersten Mal hinter Gitter. Er wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Herstellung kinderpornographischer Schriften zu dreieinhalb Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Damals geht es um Übergriffe auf seinen Neffen und einen fünfjährigen Nachbarsjungen. Im Oktober 2022 wird Jörg W. aus der Haft entlassen und steht fortan unter Führungsaufsicht.

Noch während seiner Zeit im Knast sind neue Vorwürfe aufgetaucht. Denn erst jetzt hat seine Tochter all ihren Mut zusammengenommen und ihn angezeigt: Jörg W. soll sich über Jahre an der Tochter und ihrer Freundin vergangen haben.

Prozess in Dresden: 51-Jähriger gesteht umfassend

Im neuen Prozess stellt ihm das Landgericht Dresden gegen ein umfassendes Geständnis eine Haftstrafe von „nur” zweieinhalb bis dreieinhalb Jahren in Aussicht. Und weil die aktuell verhandelten Taten in der Zeit vor seiner ersten Verurteilung geschehen sind, droht Jörg W. keine Sicherungsverwahrung.

Der 51-Jährige geht darauf ein und gesteht die Taten umfassend. Als Begründung für den Missbrauch nennt er, für die Freundin seiner Tochter eine Art Vaterersatz gewesen zu sein. Er habe in ihr eine Ersatzpartnerin gesehen. Besonders schockierend: W. hat die beiden Kinder mit Honigwein gefügig gemacht.

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Tochter und Freundin sagen im Prozess aus

Trotz des Geständnisses müssen Jörg W.s inzwischen 23 Jahre alte Tochter und ihre 25-jährige Freundin im Prozess aussagen – wenn auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ein schwerer Gang für die Frauen, die beide in psychologischer Betreuung sind.

Am Montag fällt das Gericht das Urteil: Jörg W. kommt wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und unerlaubtem Besitz von kinderpornographischem Material drei Jahre in den Knast. Als strafmildernd sieht das Gericht unter anderem seine bereits abgesessene Haftstrafe an sowie die Tatsache, dass der 51-Jährige therapiewillig ist.