Ehepaar ermordet Oma und Mutter und entführt Säugling

Sie wollten Baby Mia - dafür gingen Ina und Marco O. über Leichen

Ein Gerichtssaal im Landgericht Mannheim.
Vor dem Landgericht Mannheim wird dem mörderischen Ehepaar der Prozess gemacht. Zu Beginn des ersten Verhandlungstages gestehen beide die Taten.
RTL
von Alicia Beisel und Patricia Kiel

Ihr Tatwerkzeug soll ein Gummihammer aus dem Baumarkt gewesen sein!
Im Mordprozess um zwei getötete Ukrainerinnen kommen schreckliche Details ans Licht. Das angeklagte Ehepaar hat zu Beginn des Prozess am Dienstag (7. Januar) gestanden, die Mutter und Tochter getötet zu haben, um an ihr Baby zu kommen. Wie grausam sie dabei vorgegangen sind, wird vor Gericht offenbart. RTL beobachtet den Prozess.

Hockenheim: Tatgeschehen scheint von langer Hand geplant gewesen zu sein

Spätestens nach der Geburt der Tochter des späteren Mordopfers Anfang Februar planten der Deutsche Marco O. (44) und seine in Kasachstan geborene Frau Ina laut Staatsanwaltschaft die Morde. Dazu sollen die Angeklagten den beiden Frauen bei einem Restaurantbesuch am 6. März zunächst heimlich ein starkes Beruhigungsmittel verabreicht haben. Als sich Großmutter Maryna S. (51) daraufhin unwohl fühlt, bringt das Ehepaar nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Tochter Margarita R. (27) und das Baby Mia zunächst nach Hause.

Die Polizei sucht nach der vermissten Maryna Stetsenko, sie ist die Mutter der 27-Jährigen, die tot am Rheindamm in Hockenheim gefunden wurde. Das ebenfalls als vermisst gemeldete Baby wurde inzwischen gefunden.
Die Großmutter und das entführte Baby. Die 51-Jährige soll durch Hammerschläge auf den Kopf getötet worden sein. Der Säugling wird anschließend von den Angeklagten entführt.
Polizeipräsidium Mannheim

Sie behaupten, die Großmutter im Anschluss ins Krankenhaus bringen zu wollen. Stattdessen hätten sie sie zu einem Anglersee bei Bad Schönborn in der Nähe von Karlsruhe gefahren. Der Mann habe der Frau mit einem unbekannten Gegenstand „mindestens viermal mit voller Wucht“ auf den Kopf geschlagen und sie im See versenkt. Sie sei an den Kopfverletzungen gestorben. Der Angeklagte sagt in seiner Erklärung, er habe einen Gummihammer aus dem Baumarkt verwendet und diesen später in den Rhein geworfen.

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Anschließend soll das Ehepaar die 27-Jährige und ihr damals fünf Wochen altes Baby unter dem Vorwand, die Mutter habe einen Herzinfarkt erlitten und sei im Krankenhaus, abgeholt haben. Sie seien laut Staatsanwaltschaft nach Hockenheim in die Nähe des Rheindamms gefahren. Dort habe der Mann der jungen Frau ebenfalls mit einem unbekannten Gegenstand mindestens dreimal „mit erheblicher Wucht“ auf den Kopf geschlagen. Die Frau sei durch ein massives Schädelhirntrauma gestorben. Das Ehepaar hat die Leiche demnach angezündet, um eine Identifizierung zu verhindern. Anschließend sind sie mit dem Säugling nach Hause gefahren.

Im Video: Tod von zwei Ukrainerinnen – Mordprozess beginnt

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Spaziergänger entdeckte verbrannte Leiche der Mutter

Am 7. März entdeckt ein Spaziergänger die Leiche der 27-Jährigen am Rheinufer. Am 13. März nimmt die Polizei das Paar fest, bei dem die Ermittler Mia unversehrt finden. Am 19. März finden Polizeitaucher die Leiche der Großmutter in dem See. Das Ehepaar kommt in Untersuchungshaft.

Erst vor fünf Wochen hat die Getötete eine Tochter bekommen. Doch wo ist das Baby? Die Polizei sucht nach dem Baby und der Oma.
Wenige Tage nach dem Leichenfund in Hockenheim legen Menschen Kerzen und Blumen am Tatort ab.
RTL

Das inzwischen elf Monate alte Baby lebt anschließend mehrere Monate bei einer Pflegefamilie. Im Frühsommer 2023 übernimmt die Tante – die heute 21 Jahre alte Schwester der Getöteten – die Vormundschaft für das Mädchen. Ende Juni kehrt sie mit Mia in die Ukraine zurück, wie der Anwalt der jungen Frau, Thomas Franz, sagt. Die Adoption des Mädchens sei dort beantragt, das Verfahren könne aber Monate dauern. Die Schwester tritt in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Sie erscheint allerdings nach Angaben des Anwalts aufgrund der beschwerlichen Anreise nicht zum Prozess.

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Nebenklage fordert: lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld

Anwalt Thomas Franz hat bereits angekündigt, für beide Angeklagten lebenslange Haft sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zu beantragen. Damit könnte die Strafe im Falle einer Verurteilung voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Franz spricht von einem „monströsen Geschehen“ und zeigt sich nach den Geständnissen der Angeklagten überrascht und erleichtert, wie er selbst sagt. Ob sich dadurch die Beweisaufnahme und damit das Verfahren verkürzen könne, müsse das Gericht entscheiden. Für das Verfahren sind insgesamt neun Verhandlungstage angesetzt. Am 21. Februar könnte ein Urteil verkündet werden. (mit dpa)