Ein Mord für ihre Tochter?
Angriff mit Hammer und Armbrust auf dem Friedhof! Haftstrafe für Ehepaar

Ungewöhnlicher Mordversuch!
Auf einem Bremer Friedhof wird im vergangenen August ein Mann angegriffen. Seine Ex-Frau (43) schießt ihm einen Pfeil in den Rücken, ihr neuer Mann (50) greift mit einem Hammer an. Auslöser für die Gewalttat soll ein Sorgerechtsstreit gewesen sein. Das Landgericht Bremen hat das Täter-Paar jetzt für die heimtückische Tat verurteilt.
Ein Mord für ihre Tochter?
Für ihre Tochter ist Angelika L. bereit, zu töten. Das Bremer Gericht sieht es als erwiesen an, dass das Paar versucht hat, den Ex-Mann der 43-Jährigen zu töten. Die Frau soll mit dem Opfer im Streit um das Sorge- und Umgangsrecht für das gemeinsame Kind gewesen sein, so eine Gerichtssprecherin.
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Das Paar habe gemeinsam geplant und die Tat auch gemeinsam ausgeführt. Dem Urteil zufolge ist die 43-Jährige jedoch die treibende Kraft und hatte die führende Rolle. Sie muss für sieben Jahre ins Gefängnis, ihr Partner Robert L. bekommt eine mildere Haftstrafe von vier Jahren. Das Gericht stufte beide als voll schuldfähig ein, auch wenn bei beiden eine Persönlichkeitsstörung festgestellt wurde.
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Opfer überlebt Tat nur knapp
Die Angeklagten äußern sich während der Verhandlung zu der Tat. Das Gericht wertet ihre Aussagen aber nicht als volles Geständnis. Wie die Sprecherin erklärt, sei darin nicht alles plausibel gewesen. Wichtig sei demnach die Aussage des Opfers gewesen, der Mann trat als Nebenkläger im Prozess auf.
Im vergangenen August kann sich der Mann gerade noch vor dem Angriff des Paares retten. Angelika L. geht auf einem Bremer Friedhof mit zusammen mit Robert L. auf ihn los. Sie schießt ihm mit einer Armbrust einen Pfeil in den Rücken. Das Opfer geht zu Boden, kann sich jedoch den Pfeil herausziehen. Der Verletzte hat Glück im Unglück, denn Robert L. verfehlt ihn nur knapp mit einem Hammer. Als der Mann flieht und um Hilfe ruft, nimmt auch das Paar Reißaus.
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Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt die 43-Jährige weiter in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen Robert L. ist allerdings gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, er kommt also wieder auf freien Fuß. Das Ehepaar kann gegen das Urteil in Revision gehen. (okr)