Er war wegen Gewalttaten bereits polizeibekanntMann beißt Freundin Ohrmuscheln ab und bekommt Haftstrafe

Er soll seine Freundin eingesperrt, misshandelt und die oberen Teile beider Ohrmuscheln abgebissen und heruntergeschluckt haben: Vor dem Bonner Landgericht muss sich ein 40-jähriger Mann verantworten. (Symbolbild)
Das Bonner Landgericht verurteilte den 40-Jährigen zu viereinhalb Jahren Haft (Symbolbild).
Rolf Vennenbernd/dpa

Im Gerichtssaal ist von einer „unheilvollen, toxischen Beziehung” die Rede.
Ein 40-Jähriger, der seiner Freundin in einem Gewaltexzess beide Ohrmuscheln abgebissen hat, muss für viereinhalb Jahre in Haft. Das Bonner Landgericht ordnete am Dienstag gleichzeitig die Unterbringung des alkohol- und drogenabhängigen Mannes in eine Entziehungsanstalt an. Der Bonner wurde wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung verurteilt.

Prozess in Bonn: 40-Jähriger schlug Freundin mit Hammer auf den Kopf

Der Angeklagte war bei der Polizei wegen Gewalttaten bekannt und wiederholt wegen Widerstands gegen und Beleidigung von Vollstreckungsbeamten festgenommen worden. Mit der 35-jährigen Frau, die er in einer betreuten Werkstatt kennengelernt hatte, war er im Januar 2024 – so das Gericht – eine „unheilvolle, toxische Beziehung” eingegangen.

Lese-Tipp: Mann beißt Polizistin das Ohr ab! Beim Urteil fallen deutliche Worte

Video-Tipp: Prostituierte beißt Touristen Ohr ab und verschluckt es

Nach einem Streit schlug er der Frau am 18. Februar dieses Jahres in seiner Wohnung zunächst ein blaues Auge, kaufte dann Kokain und verletzte sie durch Schläge mit einem Hammer auf den Kopf und mit einer Säge an der Schulter. Dann packte er sie und biss ihr die Ohren teilweise ab. Das Gericht glaubte ihm seine Einlassung nicht, er habe in einer Art Halluzination gehandelt. (bst)

Verwendete Quellen: dpa