Zu Recht harte StrafeMann beißt Polizistin das Ohr ab! Beim Urteil fallen deutliche Worte

„Ich glaube, Ihnen ist selbst bewusst, dass Sie diese Strafe verdient haben.“
In Köln hat ein Mann vor einigen Monaten einer Polizistin ein Stück vom Ohr abgebissen. Jetzt wurde der 40-Jährige verurteilt – und zwar hart. Und das hat einen Grund, wie der Richter betont.
Vier Jahre Haft! Mann (40) beißt Polizistin das Ohr ab
Rückblick: Im November 2024 soll Mbanbe M. unter Drogen mehrere Passanten mit einem Schlüssel angegriffen haben. Um dann der Personenkontrolle durch Polizeibeamte in Köln zu entkommen, hat sich der 40 Jahre alter Mann so heftig gewehrt, dass er zwei Polizistinnen verletzte. „Sie sind von der Nebenklägerin angetroffen worden und sollten kontrolliert werden. Sie haben sie an den Haaren zu Boden gebracht. Es kam zu einem Handgemenge“, fasst der Richter bei der Urteilsbegründung die Tat zusammen.
„Sie wehrten sich mit Schlägen. Sie haben der Nebenklägerin 15 Sekunden in das Ohr gebissen und das Stück ausgespuckt. Sie konnten unter Mitwirkung von acht Polizeibeamten festgenommen werden. Es ist tragisch, was die Zeugin durchlebt hat.“ Trotz unmittelbarer Einlieferung in die Kölner Uniklinik und Operation konnte das abgebissene Stück Ohr nicht mehr angenäht werden. Er selbst könne sich an die Tat nicht mehr erinnern, da er Drogen konsumiert habe.
Nun wurde Mbanbe M. wegen schwerer Körperverletzung in zwei Fällen verurteilt. Das Strafmaß: Vier Jahre Haft! Er muss 30.000 Euro plus fünf Prozent Zinsen zahlen. Der Polizistin muss er dabei weiteren Schadensersatz zahlen. „Was Sie hier getan haben, ist physisch und psychisch kaum zu überbieten. Polizeibeamte sind kein Freiwild. Polizeibeamte riskieren ihr Leben für unseren Schutz, auch für Ihren“, so der Richter. „Das ist wirklich jenseits von Gut und Böse. Sie müssen das in den Griff bekommen. Sonst endet ihr Leben mit einem finalen Rettungsschuss oder mit einer sehr hohen Haftstrafe.”
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„Sie hätten das Potential gehabt, mehr aus Ihrem Leben zu machen”
„Das ist eine hohe Strafe. Ich glaube, Ihnen ist selbst bewusst, dass Sie diese Strafe verdient haben“, so der Richter bei der Urteilsbegründung. „Sie hätten das Potential gehabt, mehr aus Ihrem Leben zu machen. Sie haben Fachabitur gemacht.“ Doch es ist nicht die erste Tat des 40-Jährigen: Bereits vor zehn Jahren soll er eine ähnliche Tat begangen haben.
Für die Polizistin dürfte das nur ein schwacher Trost sein: „Es ist tragisch, was die Zeugin durchlebt hat“, sagt der Richter. „Es wird mehrere Operationen geben. Das ist ein OP-Marathon, der da auf die Zeugin wartet.“ Doch damit nicht genug: „Das Allerschlimmste sind die psychischen Folgen für die Zeugen. Es hat die Nebenklägerin schwer traumatisiert, sie hat Zukunftsängste. Ich weiß nicht, wann ich bei einer Körperverletzung so viele Zeugen hatte, die in Tränen ausgebrochen sind. Hier steht eine dauerhafte Dienstunfähigkeit im Raum“.
Redaktioneller Hinweis: In einer früheren Version war die Rede von einer gefährlichen Körperverletzung. Der Angeklagte wurde jedoch wegen schwerer Körperverletzung verurteilt.
































