Warum der Richter Milde walten lässt

Bigamist (69) heiratet Stieftochter und bekommt Kinder mit ihr – keine Gefängnisstrafe

John Ingram
Bigamist John Ingram heiratete 1988 seine damals 16 Jahre alte seine Stieftochter

Bizarrer Briten-Bigamist und Betrüger entgeht Verurteilung!
Ein 69-jähriger Mann aus Kent hat gestanden, dass er 1988 seinen Namen änderte, um seine Stieftochter (16) heiraten zu können. Bei der Feier ist seine ursprüngliche Frau, die Mutter seiner Neuen, die Trauzeugin. Ins Gefängnis muss John Ingram nicht. Das berichtet Kent online.

1988 durften in England 16-Jährige noch heiraten

Mit beiden Frauen zeugte Ingram mehre Kinder, so der Bericht weiter. Sie sollen nicht gewusst haben, wer ihr leiblicher Vater ist. Um wie viele Kinder es geht, ist nicht bekannt. Im Prozess vor dem Maidstone Crown Court gesteht der Bigamist im Mai vergangenen Jahres seine Tat und nennt sein Motiv.

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Er habe seine damals 16-jährige Stieftochter geheiratet, damit sie mehr Sozialleistungen bekommt. Um sein Verbrechen zu vertuschen, ändert er zuvor offiziell seinen Namen. Mit dem unterschreibt er die Heiratsurkunde, zudem behauptet er, geschieden zu sein. Zu diesem Zeitpunkt durfte in England ab 16 geheiratet werden, erst seit 2023 müssen die Partner mindestens 18 Jahre alt sein.

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Bigamist ist mehrfach vorbestraft

Dass John Ingram kein unbescholtener Bürger ist, kommt dem Bericht zufolge schon 2020 ans Tageslicht, als er wegen anderer Betrügereien angeklagt wird und vor Gericht erscheinen muss. Schon in der Vergangenheit hatte er unter verschiedenen Decknamen Straftaten verübt und sei achtmal vorbestraft geworden, heißt es in dem Bericht weiter.

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Wegen der Bigamie drohte Ingram jetzt eine Höchststrafe von sieben Jahren Haft. Doch der Richter lässt Gnade walten, obwohl er deutliche Worte für Ingram findet. Er nennt ihn einen „kontrollsüchtigen, manipulativen Mann, der Macht über seine Familienmitglieder ausübt und ihr Vertrauen ausnutzt und missbraucht.“ Zudem wirft er die Frage auf, ob die damals 16-jährige Stieftochter die Folgen ihres Tuns habe absehen können.

Schlussendlich verurteilt er den Rentner zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Zugute hält er ihm, dass er der alleinige Pfleger der ursprünglichen Ehefrau sei, die an Demenz leide. Ob Ingram noch mit einer der Frauen verheiratet ist, geht aus dem Bericht nicht hervor. John Ingram muss eine Geldstrafe von 350 Euro bezahlen sowie 180 Euro Gerichtskosten übernehmen. Außerdem muss er sich einer Therapie unterziehen. (uvo)