Aus fahrendem Zug gestürztNach Attacke auf Bahnmitarbeiter – die Frage nach dem Warum bleibt
Er stürzte aus einem fahrenden Zug – und noch immer ist unklar, was genau passiert ist.
Nach der mutmaßlichen Attacke auf einen 26-jährigen Bahnmitarbeiter in einem Regionalzug bei Ettlingen-Bruchhausen laufen die Ermittlungen weiter. Der Sicherheitsmitarbeiter überlebte den lebensgefährlichen Sturz, doch die entscheidenden Fragen bleiben offen: Warum gab die Zugtür nach? Was geschah während des Gerangels? Und warum wurde der mutmaßliche Angreifer trotz schwerer Vorwürfe wieder auf freien Fuß gesetzt?
Staatsanwaltschaft äußert sich
Der mutmaßliche Täter ist auf freiem Fuß, der Haftbefehl wurde vom Amtsgericht Karlsruhe abgelehnt. Ein Bahnvideo wirft weitere Zweifel auf. Wie die Staatsanwaltschaft auf RTL-Anfrage mitteilt, wird derzeit geprüft, ob gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass eines Haftbefehls Beschwerde eingelegt wird. Eine endgültige Entscheidung sei hierzu bislang noch nicht gefallen.

„Der Geschädigte befindet sich zwischenzeitlich nicht mehr in Lebensgefahr“, so Manuel Graulich von der Staatsanwaltschaft.
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Der Sicherheitsmitarbeiter war am Freitagabend nach einer eskalierten Ticketkontrolle aus einem mit rund 120 Kilometern pro Stunde fahrenden Regionalzug gestürzt und lebensgefährlich verletzt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft soll der 36-Jährige ihn geschlagen und getreten haben. Während des Gerangels gab die Zugtür nach und der Bahnmitarbeiter fiel durch einen Spalt aus dem fahrenden Zug. Offen ist, wieso genau die Tür nachgab. Der Zug war unterwegs nach Karlsruhe.
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Darum wurde ein Haftbefehl abgelehnt
Das Amtsgericht Karlsruhe teilte mit, der Haftrichter habe kurz nach der Anhörung des Beschuldigten ein Überwachungsvideo der Bahn ausgewertet. Die Aufnahmen hätten Zweifel am konkreten Ablauf des Geschehens ergeben. Welche Erkenntnisse sich daraus ergeben, ließ das Gericht offen. Der genaue Hergang der Tat sei weiter Gegenstand intensiver Ermittlungen, Auskünfte dazu könnten nur die Ermittlungsbehörden geben.
Nach Angaben des Amtsgerichts war das Video einer der Gründe, weshalb der von der Staatsanwaltschaft beantragte Haftbefehl gegen den 36-Jährigen wegen Körperverletzung abgelehnt wurde.
Angaben zum Beschuldigten stimmten laut Gericht nicht
Nach Einschätzung des Haftrichters fehlte der für einen Haftbefehl erforderliche dringende Tatverdacht. Zudem habe sich herausgestellt, dass der Beschuldigte entgegen den Angaben im Haftbefehlsantrag einen festen Wohnsitz habe, familiär gebunden sei und einer Vollzeitbeschäftigung nachgehe. Damit habe auch kein ausreichender Haftgrund wie Fluchtgefahr vorgelegen.
Der 36-Jährige war nach der Tat zunächst festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Untersuchungshaft wegen Körperverletzung beantragt. Das Amtsgericht lehnte den Antrag jedoch ab. Gegen den Mann wird ermittelt.
Verwendete Quellen: dpa, RTL-Recherche
































