Zug rammt Krankenwagen – Frau stirbtDRK-Fahrerin muss für Tod von Patientin 100 Sozialstunden leisten

Eine 88-Jährige stirbt im Krankenwagen, weil die verantwortliche Rettungshelferin mitten auf den Bahngleisen anhält. Dann rast ein Zug heran. Es kommt zur Katastrophe.
Für den tödlichen Fehler muss die heute 19-Jährige 100 Sozialstunden leisten. Das Amtsgericht Borken (NRW) verurteilte sie am Dienstag außerdem zu einem Verkehrserziehungskurs. Im Prozess kommen auch neue Details über die dramatischen Sekunden vor dem Zusammenstoß ans Licht.
Zugunglück in Ahaus: Gericht verurteilt DRK-Fahrerin zu 100 Sozialstunden
Gut ein Jahr nach dem tödlichen Zugunglück in Ahaus (NRW) ist am Dienstag (13. Oktober) das Urteil gefallen. Das Amtsgericht Borken verurteilt die inzwischen 19-jährige Rettungshelferin wegen fahrlässiger Tötung und Eingriffs in den Bahnverkehr nach Jugendstrafrecht. Die junge Frau muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und an einem Verkehrserziehungskurs teilnehmen.
Das sagte Dr. Martin Middeler, Direktor des Amtsgerichts Borken, im Gespräch mit RTL.de. Wo die 19-Jährige die Sozialstunden ableisten muss, werde das Jugendamt festlegen. In dem ebenfalls angeordneten Verkehrserziehungskurs soll sie sich insbesondere mit den Gefahren des Straßenverkehrs auseinandersetzen.
Patientin (88) kollabiert – junge Rettungshelferin stoppt auf Bahngleisen
Was war damals passiert? Am Morgen des 30. September 2025 ist die damals 18-jährige Frau mit einem Krankentransportwagen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Ahaus unterwegs. Sie absolviert zu diesem Zeitpunkt ihren Bundesfreiwilligendienst. Mit an Bord sind zwei Rettungssanitäter im Alter von 19 und 24 Jahren sowie eine 88-jährige Patientin. Die Seniorin soll wegen eines Halswirbelbruchs vom St.-Marien-Krankenhaus in die Uniklinik Münster verlegt werden.
Doch während der Fahrt kommt es plötzlich zu einem medizinischen Notfall: Die Patientin kollabiert! Die junge Fahrerin hält den Krankentransportwagen an, springt mit ihrem Kollegen zum Sanitäter nach hinten in den Patientenraum, um der Frau zu helfen. Dabei bleibt das Fahrzeug ausgerechnet auf dem Bahnübergang Schuhmacherring stehen. RTL.de hatte berichtet.
Die Angeklagte erklärte im Prozess, sie habe gar nicht bemerkt, dass sie auf einem Bahnübergang angehalten hatte. Die Strecke sei ihr unbekannt gewesen. „Das war mein erster Notfall im Auto“, schildert die junge Frau laut WDR vor Gericht. Es sei überhaupt erst ihre vierte Fahrt während des Bundesfreiwilligendienstes gewesen.
Fahrerin versucht noch, Krankenwagen von den Gleisen zu bewegen
Neue Details aus dem Prozess zeigen, wie dramatisch die Sekunden vor dem tödlichen Zusammenstoß ablaufen. Während sich alle drei Helfer hinten um die Frau kümmern, schließen sich die Bahnschranken. Ein Regionalzug mit rund 100 Fahrgästen rast heran. Als die Rettungshelferin die Gefahr erkennt, eilt sie offenbar zurück nach vorne und versucht noch, den Krankentransportwagen von den Gleisen zu bewegen. „Dabei riskiert sie auch ihr eigenes Leben”, sagt der Direktor des Amtsgerichts.
Die beiden Rettungssanitäter können sich in letzter Sekunde durch einen Sprung aus dem Fahrzeug retten. Die 18 Jahre alte Rettungshelferin und die Patientin sind im Krankenwagen, als es zur Kollision kommt. Dabei wird die 88-Jährige aus dem Fahrzeug geschleudert und stirbt noch am Unfallort.
Die junge Fahrerin, ihre beiden Kollegen, der Lokführer und ein Fahrgast werden leicht verletzt. Der Krankentransportwagen wird bei dem Zusammenstoß zerstört. Am Zug entsteht laut Staatsanwaltschaft ein Schaden von rund 200.000 Euro.
19-Jährige gesteht vor Gericht – und entschuldigt sich bei Angehörigen
Im Prozess zeigt sich die inzwischen 19-Jährige sichtlich bewegt. Nach Angaben von Gerichtsdirektor Middeler legt sie ein umfassendes Geständnis ab. Das tödliche Unglück belastet die junge Frau psychisch erheblich.
Wie der WDR berichtet, entschuldigt sich die Angeklagte im Gerichtssaal bei den Angehörigen der verstorbenen Patientin. Sie würde gerne auch persönlich mit ihnen sprechen, erklärt die junge Frau.
Bei der Strafzumessung berücksichtigt das Gericht nach Angaben von Middeler unter anderem das Geständnis, die psychische Belastung der Angeklagten und die schweren Folgen der Tat. Auch wenn die junge Frau offenbar noch versucht hatte, den Krankentransportwagen aus dem Gefahrenbereich zu bewegen, konnte sie den tödlichen Zusammenstoß nicht mehr verhindern.
Urteil nach tödlichem Krankenwagen-Unfall nicht rechtskräftig
Schon nach dem Unglück hatte sich die Frage gestellt, warum eine damals erst 18-jährige Rettungshelferin den Krankentransportwagen überhaupt steuern durfte. Das DRK im Kreis Borken erklärte auf Anfrage des WDR, dass dabei sämtliche gesetzlichen Vorgaben eingehalten worden seien. Die junge Frau habe über die erforderlichen Qualifikationen und Berechtigungen verfügt.
Mit dem Urteil vom Dienstag ist der Fall juristisch noch nicht abgeschlossen. Die 19-Jährige akzeptiert zwar die Entscheidung des Gerichts. Die Staatsanwaltschaft hat das Urteil angefochten, will eventuell eine höhere Strafe erreichen. Ob der Fall erneut vor Gericht verhandelt wird, ist noch offen. Das Urteil ist deshalb bislang nicht rechtskräftig.
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche/ WDR
































