Patientin (88) stirbt bei ZugunglückKrankenwagen auf Gleisen gestoppt – DRK-Helferin vor Gericht!

Es ware eine Entscheidung mit tödlichen Folgen!
Eine damals 18-jährige Rettungshelferin hält mit einem Krankentransportwagen auf einem Bahnübergang in Ahaus (NRW) an. Wenig später rast ein Zug in das Fahrzeug, eine 88-jährige Patientin stirbt. Mehr als ein Jahr nach dem Unglück muss sich die junge Fahrerin jetzt vor Gericht verantworten.
Nach Zugunglück in Ahaus: 18-jährige Fahrerin angeklagt
Ein kurzer Halt mit schrecklichen Folgen! Am 30. September 2025 ist ein Krankentransportwagen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Ahaus unterwegs. An Bord sind insgesamt vier Menschen: eine 18-jährige Rettungshelferin am Steuer, zwei Rettungssanitäter im Alter von 19 und 24 Jahren sowie eine 88-jährige Patientin. Als sich deren Gesundheitszustand plötzlich verschlechtert, stoppt die junge Fahrerin den Wagen – ausgerechnet auf einem Bahnübergang! Wenig später kommt es zur Katastrophe.
Jetzt muss sich die damals 18-Jährige vor Gericht verantworten. Wie der WDR berichtet, beginnt am Dienstag (13. Oktober) am Amtsgericht Borken der Prozess gegen die junge Rettungshelferin. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr fahrlässige Tötung und fahrlässigen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr vor. Der Grund: Sie saß am Steuer und soll durch das Anhalten auf den Gleisen den tödlichen Zusammenstoß verursacht haben.
Krankentransportwagen hält auf Gleisen – dann schließen sich die Schranken
Das Unglück ereignet sich gegen 7.30 Uhr am Bahnübergang Schuhmacherring. Der Krankentransportwagen ist ohne Blaulicht unterwegs, als sich der Zustand der 88-Jährigen akut verschlechtert. Die Fahrerin hält an. Ihr 24-jähriger Beifahrer eilt daraufhin nach hinten, um den 19-jährigen Kollegen bei der Versorgung der Patientin zu unterstützen.
Während sich die beiden Rettungssanitäter um die Seniorin kümmern, schließen sich die Schranken. Zeugen versuchen noch, die Besatzung mit Hupen zu warnen. Doch da nähert sich bereits ein Regionalzug mit rund 100 Fahrgästen. Der Lokführer kann nicht mehr rechtzeitig bremsen.
Zwei Sanitäter springen aus dem Wagen – Patientin stirbt
In letzter Sekunde können sich die beiden Rettungssanitäter durch einen Sprung aus dem Krankentransportwagen retten. Die junge Fahrerin und die 88-Jährige befinden sich dagegen noch im Fahrzeug, als der Zug hineinrast. Für die Patientin kommt jede Hilfe zu spät. Sie stirbt noch am Unfallort. Ein Gutachten bestätigt später, dass die Seniorin durch den Zusammenprall ums Leben gekommen ist.
Die Fahrerin, ihre beiden Kollegen, der Lokführer und ein Fahrgast erleiden leichte Verletzungen. Der Krankentransportwagen wird vollständig zerstört. Am Regionalzug entsteht laut Staatsanwaltschaft ein Schaden von rund 200.000 Euro.
Rettungsdienstexperte kritisiert Halt auf Bahnübergang scharf
Schon kurz nach dem Unglück hatte RTL mit Frank Flake vom Deutschen Berufsverband Rettungsdienst gesprochen. Dass bei einem Krankentransport ein medizinischer Notfall eintritt und das Fahrzeug deshalb anhalten muss, sei grundsätzlich nichts Ungewöhnliches. Warum die Fahrerin ausgerechnet auf den Gleisen stoppte, konnte der Experte allerdings nicht nachvollziehen.
„Grund dafür auf Gleisen zu halten, sehe ich gar nicht“, erklärte Flake damals gegenüber RTL. Seiner Einschätzung nach müsse die Person am Steuer auch bei einem medizinischen Zwischenfall den Überblick behalten und einen sicheren Halteort wählen.
Auch Rechtsanwalt Arndt Kempgens kritisierte das Verhalten damals gegenüber RTL. Er verwies darauf, dass das Halten auf Bahnübergängen nach Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verboten ist.
Patientin bei Zugunfall getötet
Neben dem Unfallhergang wirft der Fall noch eine weitere Frage auf: Warum saß eine gerade einmal 18-jährige Rettungshelferin am Steuer des Krankentransportwagens?
Das DRK im Kreis Borken betont gegenüber dem WDR, dass beim Einsatz der jungen Frau alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten worden seien. Das Personal verfüge über die jeweils erforderlichen Qualifikationen und Berechtigungen. Das habe auch für die Angeklagte gegolten.
Noch am Dienstag soll vor dem Amtsgericht Borken ein Urteil fallen. Ob die junge Frau strafrechtlich für den Tod der 88-jährigen Patientin verantwortlich ist, muss das Gericht entscheiden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Verwendete Quelle: eigene RTL-Recherche/ WDR
































