Ermittler gehen Hinweisen nachErschütternder Verdacht! Hat Aachener Pfleger noch mehr Menschen getötet?
Die Höchststrafe hat er schon!
Krankenpfleger Ulrich S. hat am Rhein Maas Klinikum in Aachen zehn Menschen getötet. Für diese Taten aus den Jahren 2023 und 2024 wird er bereits im vergangenen November verurteilt. Doch auch in den Jahren davor soll es ungeklärte Todesfälle gegeben haben. Jetzt fragen sich die Ermittler: Hat er noch mehr Menschen mit Narkosemitteln in den Tod geschickt, um weniger Arbeit zu haben?
Beerdigte Tote sollen untersucht werden
Die Ermittler sichten momentan weitere Krankenunterlagen und Hinweise von Angehörigen. Es gebe konkrete Anhaltspunkte für weitere Straftaten, sagt Oberstaatsanwältin Katja Schlenkermann-Pitts zu RTL. Diesen müsse jetzt nachgegangen werden. „In diesen Fällen ist es so, dass sukzessive Exhumierungen beantragt werden müssen.” Konkret seien das 60 Exhumierungen, um schon beigesetzte Tote zu untersuchen.
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Neben den Ermittlungen in Aachen, hat sich auch die Staatsanwaltschaft Köln des Falls angenommen. Bevor Ulrich S. 2020 an das Rhein Maas Klinikum gekommen ist, soll er bei den Kliniken Köln angestellt gewesen sein. Auch dort gebe es ungeklärte Todesfälle, auch dort seien erste Exhumierungen von verstorbenen Patienten beantragt.
Angehörige sollen Antworten bekommen
Ulrich S. ist bereits zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Damit hat er schon die Höchststrafe bekommen. Mehr gehe in Deutschland nicht, erklärt die Staatsanwältin. Dass trotzdem weiter ermittelt wird, hat einen anderen Grund. Man sei es den Angehörigen der Verstorbenen schuldig, zu klären, woran ihre Verwandten gestorben sind, so Schlenkermann-Pitts.
Nach diesem und ähnlichen Fällen fordern Patientenschützer mehr Sicherheit für Schwerstkranke in Pflegeeinrichtungen. Es brauche eine Kultur des Hinschauens.
Pfleger spritzte Opfer Narkosemittel
Bei dem Prozess im vergangenen Jahr war Ulrich S. wegen zehnfachen Mordes und 34-fachen Mordversuchs angeklagt. Sein Motiv sei gewesen, dass er seine Dienste auf der Palliativstation eines Krankenhauses mit möglichst „wenig Arbeitsaufwand“ verbringen wollte. „Von den todkranken Patienten und ihren Bedürfnissen zeigte er sich genervt“, erklärt die Staatsanwaltschaft damals.
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Aus seiner langen Erfahrung als Kranken- und Palliativpfleger habe Ulrich S. ein „Selbstbild der Überlegenheit“ abgeleitet. Teilweise habe er sich nicht an ärztliche Anordnungen gehalten. Bei den Taten, die S. zwischen 2023 und 2024 begangen hat, soll er Patienten auf der Palliativstation starke Narkosemittel gegeben haben – teilweise sogar mehrfach. Das habe zum Tod der Patienten geführt.

































