Team Wallraff recherchiert in PaketbranchePaket kaputt oder verloren gegangen? Das könnt ihr tun
Paket bestellt und kaputt oder gar nicht erst bekommen?
Wer gern online bestellt, kennt das Dilemma mit der Lieferung. Mal klappt’s wunderbar, mal muss man seinem Paket ewig hinterherrennen – und kriegt es am Ende manchmal sogar beschädigt. Ein weitverbreitetes Problem, zu dem jetzt auch das Team Wallraff in einer neuen Reportage recherchiert hat. Verbraucherexperte Thorsten Knippertz weiß, welche Rechte Empfänger haben.
Welche Rechte hab ich, wenn ich beschädigte Pakete bekomme?
Verbraucherexperte Thorsten Knippertz: „Gott sei Dank hast du als Kundin oder Kunde sehr viele Rechte. Nämlich das Recht, solche Ware einwandfrei geliefert zu bekommen. Der Händler muss dir die Sachen so liefern, dass du sie verwenden kannst, dass sie nicht kaputt sind. Und der Händler ist auch dein Vertragspartner, also der muss sich aussuchen, welchen Versanddienstleister er da nimmt. Da gibt’s ja manchmal auch so ein paar Unterschiede. Allerdings hängt das natürlich auch vom Boten oder von der Botin ab.
Du hast immer das Recht, wenn du online irgendwas bestellst, es innerhalb von zwei Wochen einfach so zurückzuschicken. Ohne Angaben von Gründen kannst du es widerrufen. Wenn du jetzt aber etwas Kaputtes bekommst, dann würde ich tatsächlich eher die Gewährleistung in Anspruch nehmen, damit du sagen kannst: Das ist kaputt geliefert worden, ich bin nicht schuld, dass es kaputt ist, bitte nehmt das zurück und liefert mir was Vernünftiges.”
Lese-Tipp: Paket beschädigt? Das sind eure Rechte!
Wie genau gehe ich da vor? Wie finde ich den Händler?
Thorsten Knippertz: „Am besten gehst du so vor, dass wenn du das Paket beschädigt bekommen hast, dass du das fotografierst oder sogar ein Video machst, während du das auspackst. Dann hast du nämlich den Beweis, dass nicht du das Ganze kaputt gemacht hast. Dann musst du dich aber nicht an den Paketdienst wenden, sondern tatsächlich an den Händler, wo du es bestellt hast. Der ist dafür verantwortlich. Der muss dann dafür sorgen, dass du etwas Neues und Vernünftiges bekommst und sich dann auch mit dem Paketdienstleister auseinandersetzen, der dann im Endeffekt das Ganze bezahlen muss. Aber du wendest dich an den Händler, wo du es bestellt hast.”
Wenn ich schon sehe, dass das Paket beschädigt ist, sollte ich das dann überhaupt annehmen?
Thorsten Knippertz: „Du musst es nicht annehmen. Du kannst auch sagen, guck mal hier, das ist kaputt, nehm ich nicht an. Oder wenn jetzt eine leichte Delle drin ist und du denkst, der Inhalt ist vielleicht nicht beschädigt, dann kannst du’s auch annehmen unter Vorbehalt. Dann sagst du dem Paketboten oder der -botin, bitte vermerke, dass ich das nur unter Vorbehalt annehme. Das machen die natürlich nicht so gern, weil die ja immer unter Zeitstress sind, aber du hast auf jeden Fall das Recht, das zu machen. Und wenn sie sagen, dass sie das nicht vermerken, dann kannst du immer noch sagen, dass du es dann nicht annimmst.”
Lese-Tipp: Pakete für den Nachbarn annehmen? Darauf solltet ihr unbedingt achten
Was ist, wenn das Paket nicht ankommt, aber im System „zugestellt“ steht, weil es angeblich bei einem Nachbarn abgegeben wurde?
Thorsten Knippertz: „Ganz wichtig: Viele sagen ja, es gibt einen Ablageort, da darf der Paketbote oder die -botin das Paket hinlegen. In dem Fall, wenn du es erlaubt hast, dann bist du selbst schuld, wenn das Paket nachher geklaut ist oder nicht ankommt, deswegen wäre ich da vorsichtig. Lieber an eine offizielle Stelle liefern lassen, oder an Paketboxen. Oder einen Wunschnachbarn angeben, dem man vertraut. Mit dem Ablageort ist es ein bisschen tricky, denn dann geht die Haftung auf dich über.”

Team Wallraff auf RTL+
Morgen Abend bei Team Wallraff geht es ebenfalls um das Thema Paketdienste. Was die Investigativ-Reporter da aufgedeckt haben, seht ihr am Mittwoch, den 6. Mai um 20.15 Uhr und im Streaming bei RTL+!
































