Man kann sie nicht mal überqueren!Steuersünde in Hessen? 300.000 Euro teure Brücke endet vor einem Zaun!

von Larissa Pitzen

Brücken verbinden Menschen miteinander - normalerweise!
Denn im hessischen Lorsch sieht das schon ganz anders aus. Ursprünglich hat die Postbrücke den Ort mit Heppenheim verbunden. Das tut sie auch immer noch - eigentlich. Doch nach der Sanierung endet die Brücke jetzt vor einem Zaun - Kostenpunkt: mehrere Hunderttausend Euro. Wie die Anwohner auf die Brücken-Sackgasse reagieren, erfahrt ihr im Video!

Lorscher Bürgermeister: „Die Brücke verbindet uns”

„Die Brücke verbindet uns”, sagt der Bürgermeister von Lorsch, Christian Schönung (CDU). Aber wohl nicht im herkömmlichen Sinne, denn die Brücke endet an einem umzäunten Naturschutzgebiet. Wer von Lorsch nach Heppenheim will, muss also einen anderen Weg wählen.

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Die Brücke verbindet die beiden Kommunen dennoch: „Sie ist ein Denkmal. Sie steht unter Denkmalschutz. Sie ist hier in der hessischen Liste aufgeführt und dann haben wir die Eigentümer, also beide Kommunen, die Verpflichtung, dieses Denkmal zu erhalten”, sagt Schönung: „Und dieses Mal war SIE eben fällig.”

Fällig wurden für die Sanierung satte 315.000 Euro!

Im Video: Deutschlands teuerstes Klo-Haus

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Unzumutbar? Bund der Steuerzahler übt starke Kritik

Dass die Brücke ihren eigentlichen Nutzen durch den Zaun verliert, kritisiert der Bund der Steuerzahler (BdSt): „Dann kann man natürlich die Frage stellen, inwiefern es für die Steuerzahler zumutbar ist, dass man circa 300.000 für eine Brücke ausgibt, die eigentlich nicht überquert werden kann”, sagt Eva Kugler vom BdSt.

Die Postbrücke wurde im Jahr 1780 erbaut und war damals viel befahren - wie der Name schon sagt, mit Postkutschen. 2015 wurde sie durch eine landwirtschaftliche Maschine beschädigt. „Die Brücke stammt aus dem 18. Jahrhundert und ist dazu noch denkmalgeschützt. Sie musste aufwendig saniert werden, teilweise händisch abgebaut. (....) Fest steht, es sind hohe Kosten, eigentlich hätte man die Brücke nicht gebraucht”, sagt Kugler.

Denn im hessischen Denkmalschutzgesetzt ist verankert, solche Bauten „im Rahmen des Zumutbaren” zu erhalten.