Steuertricks: Legale Tipps zum Geldsparen für Singles, Paare und Eltern
Niemand zahlt gerne Steuern, das ist klar. Doch bei der Steuererklärung zu schummeln, ist kein Kavaliersdelikt und kann einen für mehrere Jahre hinter Gitter bringen. Und es ist auch gar nicht nötig: Ob Single, Paar oder mit Kindern - für jeden gibt es legale Steuertricks, mit denen Sie vom Finanzamt viel Geld zurückbekommen können. Es gibt mehr Möglichkeiten Geld zu sparen, als Sie glauben - die besten und sinnvollsten Steuerspartricks haben wir für Sie hier zusammengefasst.
Um vorab einen Überblick über Ihr Brutto- und Ihr Nettogehalt sowie Ihre Steuern und Sozialabgaben zu bekommen, können Sie genaue Ergebnisse vom Brutto-Netto-Rechner kalkulieren lassen.
Mit diesen Steuer-Tricks klingelt die Kasse
Ob bei den Kosten für den Heimwerker oder für einen berufsbedingten Umzug - es gibt viele Möglichkeiten, ganz legal Steuern zu sparen. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, große Anschaffungen statt mit einer Ratenzahlung auf einmal zu bezahlen. Und selbst Kosten für Medikamente und teure Zahnbehandlungen können bei der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Und zu guter Letzt spielt auch die Wahl des Steuerberaters eine Rolle. Denn obwohl man für dessen Arbeit zahlen muss, kann sich ein guter Steuerberater unter dem Strich lohnen. Und nicht jeder Steuerberater ist gleich teuer - Vergleichen lohnt sich. Hören Sie sich am besten im Bekanntenkreis um! In unserer Galerie sehen Sie sechs einfache Steuertipps für jeden. Welche Summen dabei im Detail drin sind, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Als Ehepaar Steuern sparen
Verheiratet Paare können einfach Steuern sparen - durch das Ehegatten-Splitting: Verluste des einen Partners können mit den Einkünften des anderen verrechnet werden. Auch wer die Steuerklassen geschickt kombiniert, kann Geld sparen. Alle Details darüber, wie Sie als Ehepaar sparen können, lesen Sie hier.
Steuertipps für Eltern
Eltern können durch die Steuererklärung besonders entlastet werden, denn Familien sollen vom Staat ausdrücklich gefördert werden. Haben Sie Kinder, können Sie sich entscheiden, ob Sie ein monatliches Kindergeld haben möchten (in 2017 pro Monat 192 Euro für das erste und zweite Kind) oder den Kinderfreibetrag von jährlich das 3.678 Euro je Elternteil - was für Sie günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch, wenn Sie eine Steuererklärung angeben.
Auch die Kosten für die Kinderbetreuung können abgesetzt werden - bis das Kind 14 Jahre alt ist. Zwei Drittel der Kosten können Sie als Sonderausgaben ansetzen, höchstens 4.000 Euro je Kind und Jahr.
Doch auch Eltern mit älteren Kindern können von der besonderen Familienförderung profitieren. Studiert Ihr Kind oder ist in einer Ausbildung, können Sie dessen Kranken- und Pflegeversicherung absetzen, wohnt es dabei auch noch woanders, gibt es dafür einen Freibetrag von 924 Euro pro Jahr.
Wenn Ihr erstes Kind erst unterwegs ist, kann es sich lohnen, die Steuerklasse schon einige Monate vor der Geburt zu wechseln - denn dann haben Sie Anrecht auf Elterngeld. Und das berechnet sich auf Grundlage der Steuern, die Sie in der Zeit vor der Geburt gezahlt haben. Das Elternteil, das länger in Elternzeit geht, sollte in die Steuerklasse III wechseln - dann gibt es am meisten Elterngeld.