Immer wieder Randale über den WolkenWenn Passagiere im Flieger ausrasten – wie weit darf die Crew eigentlich gehen?

Bloßes Unwohlsein, Kreislaufbeschwerden oder Kopfschmerzen reichen rechtlich nicht aus, um bei einer überhitzten Kabine Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber der Airline geltend machen zu können.
Immer wieder rasten Passagiere hoch über den Wolken aus.
picture alliance/dpa / Sascha Thelen

Wenig Platz, viele Menschen, kurze Zündschnüre.
Immer wieder sorgen randalierende Passagiere an Bord von Flugzeugen für Schlagzeilen. Erst kürzlich eskaliert ein Flug in den USA so heftig, dass Mitreisende einen Mann an seinem Sitz fixieren und die Maschine umgeleitet werden muss. Doch was darf die Besatzung eigentlich tun, wenn jemand über den Wolken völlig ausrastet? Von der deutlichen Ansage bis zur Fesselung: Wir erklären, wie weit die Crew gehen darf.

Die Autorin dieses Artikels hat selbst mehrere Jahre als Flugbegleiterin gearbeitet und kennt den Arbeitsalltag und die Befugnisse von Flugbegleitern an Bord aus eigener Erfahrung. Für die Frage, wie Besatzungen bei aggressiven oder randalierenden Passagieren reagieren dürfen, stützt sich dieser Artikel dennoch ausschließlich auf öffentlich zugängliche und überprüfbare Quellen – darunter das deutsche Luftsicherheitsgesetz sowie Veröffentlichungen von EASA, ICAO und IATA. Konkrete Abläufe einzelner Airlines oder andere operative Details werden bewusst nicht beschrieben.

Erst Beleidigungen, dann eskaliert die Lage im Flieger komplett

Es beginnt mit Beleidigungen – und endet mit einem gefesselten Passagier und einer außerplanmäßigen Landung. Auf einem American-Airlines-Flug von Dallas nach Newark wird ein 67-Jähriger Anfang September nach Angaben von Augenzeugen immer aggressiver. Der Mann soll das Flugpersonal und andere Reisende zunächst beschimpft haben. Dann kippt die Situation komplett, es wird körperlich. Zwei Mitreisende greifen ein, überwältigen den Mann, fixieren ihn mit Klebeband an seinem Sitz und binden seine Hände mit Kabelbindern zusammen.

Der Pilot zieht daraufhin Konsequenzen: Statt wie geplant nach Newark zu fliegen, wird die Maschine nach Baltimore umgeleitet. Dort warten bereits Einsatzkräfte, die den 67-Jährigen nach der Landung aus dem Flugzeug bringen und festnehmen.

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In diesem konkreten Fall haben Fluggäste den Berichten zufolge den Randalierer gefesselt. Doch Fälle wie dieser werfen eine Frage auf: Was darf eine Crew eigentlich tun, wenn ein Passagier an Bord die Kontrolle verliert?

Erst reden, dann handeln: Was die Crew bei Randalierern tun kann

Fest steht: Nicht jeder lautstarke Streit endet gleich mit einer Fesselung oder einer Umleitung. Je nachdem, wie ernst die Situation ist, stehen der Besatzung unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung.

Eine wichtige Rolle spielt zunächst die Deeskalation. Die internationale Luftverkehrsvereinigung IATA erklärt ausdrücklich, dass sie Airlines für den Umgang mit störenden Passagieren unter anderem Schulungen zu Deeskalationstechniken anbietet.

Auch eine deutliche verbale Verwarnung ist in internationalen Luftfahrtunterlagen dokumentiert. Und wird Alkohol zum Problem, kann die Crew ebenfalls die Reißleine ziehen: Laut IATA dürfen Flugbegleiter weiteren Alkohol verweigern, wenn sie vermuten, dass ein Passagier betrunken werden könnte.

Spätestens wenn die Sicherheit an Bord ernsthaft gefährdet ist, kommt dem verantwortlichen Piloten eine zentrale Rolle zu. Nach den europäischen Air-Ops-Regeln ist der sogenannte Commander für die Sicherheit von Crew und Passagieren verantwortlich. Außerdem müssen Passagiere rechtmäßigen Anordnungen folgen, die er zum Schutz des Flugzeugs und der Menschen an Bord erteilt.

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Nicht nur eine Ansage: Randalierer können schriftlich verwarnt werden

Wer an Bord über die Stränge schlägt, kann seine Verwarnung sogar schriftlich bekommen. Öffentlich zugängliche ICAO-Unterlagen dokumentieren sogenannte „Passenger Notification Warning Cards“ – also formelle schriftliche Warnungen für auffällige Passagiere.

In einem von der ICAO veröffentlichten Muster wird der Passagier darauf hingewiesen, dass sein Verhalten nicht toleriert wird und weiteres Fehlverhalten Konsequenzen haben kann. Auch die mögliche Einschaltung von Behörden wird darin thematisiert.

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Im Extremfall kann ein Passagier sogar gefesselt werden

Und wer sich selbst nach ausdrücklicher Verwarnung nicht beruhigt, dem droht im äußersten Fall sogar die Fesselung. Denn unter bestimmten Voraussetzungen ist es einer Flugzeugbesatzung durchaus erlaubt, einen randalierenden Passagier zu fesseln. Allerdings nicht einfach deshalb, weil jemand laut, unfreundlich oder schlicht nervig ist.

Das deutsche Luftsicherheitsgesetz räumt dem verantwortlichen Luftfahrzeugführer ausdrücklich die Möglichkeit ein, eine Person zu fesseln, sollten die vorliegenden Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person den Luftfahrzeugführer oder andere Menschen angreifen oder Sachen beschädigen wird.

Das bedeutet allerdings nicht, dass der Pilot dafür selbst das Cockpit verlassen und die Maßnahme persönlich durchführen muss. Das Luftsicherheitsgesetz spricht ausdrücklich auch von „Beauftragten“ des verantwortlichen Luftfahrzeugführers. Auch das internationale Tokioter Abkommen erlaubt dem verantwortlichen Luftfahrzeugführer, andere Besatzungsmitglieder zur Hilfe heranzuziehen, wenn eine Person an Bord fixiert werden muss. Damit können entsprechende Maßnahmen also auch durch Flugbegleiter umgesetzt werden.

Entscheidend bleibt dabei immer die Verhältnismäßigkeit. Heißt ganz klar: Nur weil jemand an Bord pöbelt oder nervt, darf er nicht einfach gefesselt oder körperlich überwältigt werden.

Dass der Umgang mit aggressivem Passagierverhalten auch für Kabinenpersonal ein relevantes Sicherheitsthema ist, zeigen öffentlich zugängliche europäische Luftfahrtunterlagen. Die EASA führt den Umgang mit sogenanntem „disruptive passenger behaviour“ – also störendem Passagierverhalten – und dadurch erforderliche Fixierungsmaßnahmen als Trainingsinhalt für Flugzeugbesatzungen auf.

Crew-Anweisung ignorieren? Das kann richtig teuer werden

Übrigens: Wer sich an Bord nicht an Anweisungen halten will, sollte sich das lieber zweimal überlegen. Denn bei sicherheitsrelevanten Anordnungen wird aus einer Diskussion schnell eine rechtliche Angelegenheit.

Für Deutschland regelt Paragraf 12 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG), dass Personen an Bord den Anordnungen des verantwortlichen Luftfahrzeugführers oder seiner Beauftragten Folge leisten müssen, wenn diese im Rahmen der dort geregelten Gefahrenabwehr erfolgen.

Wer einer entsprechenden Anordnung nach Paragraf 12 allerdings nicht folgt, begeht nach Paragraf 20 LuftSiG eine Ordnungswidrigkeit. Dafür kann eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Wer sich dabei mit Gewalt oder der Drohung mit Gewalt widersetzt, riskiert sogar eine Freiheitsstrafe.

Nach der Landung kann der nächste Ärger schon warten

Endlich am Boden – aber damit ist die Sache für einen randalierenden Passagier längst nicht automatisch vorbei. Internationale Luftfahrtunterlagen dokumentieren auch die Übergabe störender Passagiere an die zuständigen Behörden. ICAO-Unterlagen befassen sich ausdrücklich damit, wie bei solchen Vorfällen Strafverfolgungsbehörden am Landeort eingeschaltet werden können. Was danach passiert und welche Konsequenzen drohen, hängt vom jeweiligen Vorfall und dem jeweils geltenden Recht ab.

Im aktuellen US-Fall stehen in Baltimore bereits Einsatzkräfte bereit. Nach der Landung wird der 67-Jährige aus dem Flugzeug gebracht und festgenommen.

Wer im Flugzeug ausrastet, muss also damit rechnen, dass es nicht bei einer Ermahnung bleibt. Denn ein Eingreifen in die Sicherheit an Bord eines Fliegers ist kein Kavaliersdelikt.

Verwendete Quellen: IATA/Unruly Passengers, IATA/Make your Journey Safe, Luftsicherheitsgesetz § 12, Luftsicherheitsgesetz § 20, EASA/Easy Access Rules for Air Operations, EASA/Easy Access Rules for Aircrew, ICAO/IATA Working Paper zu Unruly Passengers, Tokioter Abkommen/ICAO