Was sagt ihr zu der Reform?Attest schon ab Tag 1 – Regierung plant strenge Regeln für Arbeitnehmer

Fehlzeiten wegen Krankheit lagen im ersten Halbjahr auf erhöhtem Niveau. (Archivbild)
Die Krankschreibungs-Regelung soll deutlich strenger werden. (Archivbild)
Hannes P Albert/dpa

Schon ein Tag krank – und direkt zum Arzt!
Die schwarz-rote Koalition will die Regeln für Krankschreibungen verschärfen. Geplant sind zwei Änderungen, die Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffen könnten. So soll der zu hohe Krankenstand gedrückt werden. Doch die Hausärzte schlagen angesichts der Pläne Alarm.

Merz-Reform: Krankschreibung schon ab ersten Tag

Union und SPD wollen die Vorgaben für Krankmeldungen verschärfen. Das kündigen Kanzler Merz und die Koalition am Donnerstag im Zuge eines großen Reformpakets – zu dem es hier mehr Informationen gibt – an. Beschäftigte sollen künftig bereits am ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. „Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch und wir schaffen jetzt ein Instrumentarium“, so Merz. Betriebe sollen aber davon abweichen können, wenn sie wollen.

Bislang gilt: Eine ärztliche Bescheinigung ist grundsätzlich erst erforderlich, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Arbeitgeber können allerdings schon heute verlangen, dass Beschäftigte das Attest früher vorlegen.

Telefonische Krankschreibung soll wegfallen

Und auch die zweite Maßnahme ist tiefgreifend: „Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft“, macht die Koalition in dem Reformpaket deutlich. Die Regelung war nach einer Sonderlösung aus der Corona-Pandemie dauerhaft eingeführt worden. Damals sollte sie helfen, Ansteckungen in Arztpraxen zu vermeiden. Voraussetzung für die telefonische Krankschreibung ist, dass der Patient in der Arztpraxis bereits bekannt ist und unter keinen schweren Symptomen leidet. Die Krankschreibung ist dabei für bis zu fünf Kalendertage möglich. Doch damit soll dann mit der Reform Schluss sein.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bereits im vergangenen Jahr den aus seiner Sicht hohen Krankenstand in Deutschland kritisiert und die telefonische Krankschreibung infrage gestellt. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte angekündigt, die bestehende Regelung zu überprüfen. Noch handelt es sich um Pläne der Koalition. Damit die Änderungen in Kraft treten können, müssen die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen zunächst geschaffen werden.

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„Absolut katastrophal“: Hausärzte kritisieren Merz-Pläne

Hausärzte schlagen allerdings schon jetzt Alarm! Die Beschlüsse seien „absolut katastrophal“, sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, am Donnerstag dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Auf unsere Praxen kommt damit eine riesige Bürokratiewelle zu, die kaum zu bewältigen sein wird.“

Die Koalition macht sich mit diesen „vollkommen faktenfreien Beschlüssen“ nicht nur unglaubwürdig, sie nehme auch die „komplette Überlastung unserer Praxen“ billigend in Kauf, sagte Blumenthal-Beier weiter. Alle Statistiken und Untersuchungen belegten „zweifelsfrei“, dass die telefonische Krankschreibung nicht zu mehr Krankschreibungen geführt habe. Es handele sich um einen statistischen Effekt, weil durch die elektronische Erfassung mehr Krankschreibungen in der Statistik auftauchten.

Die Krankschreibungspflicht ab Tag eins werde dazu führen, dass Millionen zusätzliche Menschen in die Arztpraxen kommen müssten, nur um sich eine Krankschreibung abzuholen – „ohne dass das medizinisch irgendeinen Sinn ergibt“, fügte Blumenthal-Beier hinzu. Er warnte: „Die Folgen werden längere Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten sein, die wirklich unsere medizinische Hilfe brauchen.“

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Reformpaket von Merz: Das ist sonst noch geplant

Bei den über 30 Maßnahmen des Reformpakets ist auch geplant, dass die „unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ (AU) stärker bestraft werden soll, wie die Bundesregierung am Donnerstag mitteilte. Derzeit ist geregelt, dass das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet wird.

Verwendete Quellen: dpa und afp