Nur jeder Dritte hat eins!Darum ist ein Testament so wichtig – und diese Regeln müsst ihr kennen
Was passiert, wenn ich tot bin?
Eine Frage, mit der sich viele Menschen eher ungern beschäftigen. Laut der bislang jüngsten Studie „Erben und Vererben“ der Deutschen Bank aus dem Jahr 2024 haben lediglich 35 Prozent der potenziellen Erblasser ein Testament. Doch was passiert mit dem eigenen Vermögen, wenn man keine Regelung trifft?
Was passiert, wenn ich kein Testament habe?
Klar, das Thema Tod ist keines, über das man sich gerne Gedanken macht – schon gar nicht über den eigenen. Doch insbesondere für mögliche Hinterbliebene kann es wichtig sein, sich rechtzeitig Gedanken darüber zu machen, was nach dem eigenen Tod mit dem Nachlass passieren soll. Wer kein wirksames Testament oder keinen Erbvertrag hinterlässt, für den gilt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge. Wer davon abweichen möchte, kann seinen letzten Willen unter anderem in einem Testament festhalten.
Stellt sich die Frage, wie man die Sache mit dem eigenen Testament am besten angeht: Wer ist der richtige Ansprechpartner? Wie muss ein Testament verfasst werden und wo kann ich das fertige Schriftstück hinterlegen? Rechtsanwalt Andreas Kolb erklärt im Video oben, worauf es ankommt.
Lese-Tipp: Testament, Erbfolge, Schenkung, Steuer: Diese sechs Fehler rund ums Erben solltet ihr vermeiden!
Wie schreibe ich ein Testament richtig?
Wer sein Testament ohne Notar selbst erstellt, muss eine wichtige Formvorschrift beachten: Ein eigenhändiges Testament muss grundsätzlich vollständig mit der Hand geschrieben und unterschrieben werden. Ort und Datum sollten ebenfalls angegeben werden. Ein am Computer geschriebener und anschließend lediglich unterschriebener Ausdruck erfüllt die Anforderungen an ein eigenhändiges Testament grundsätzlich nicht.
Ein eigenhändiges Testament kann zu Hause aufbewahrt oder in die besondere amtliche Verwahrung beim zuständigen Nachlassgericht gegeben werden. Bei der amtlichen Verwahrung wird es im Zentralen Testamentsregister registriert.

Was kann ich in einem Testament regeln?
Außerdem kann euch unsere Testaments-Checkliste beim Erstellen eures Testaments unterstützen.
Vermächtnis
Mit einem Vermächtnis kann der Erblasser einer Person einen bestimmten Vermögensvorteil zuwenden, ohne sie dadurch zum Erben einzusetzen. Das kann zum Beispiel ein bestimmter Geldbetrag oder ein Gegenstand sein. Der Vermächtnisnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der mit dem Vermächtnis Beschwerte die testamentarische Anordnung erfüllt.Auflagen und Bedingungen
Der Erblasser kann in seinem Testament auch Auflagen anordnen. So kann beispielsweise bestimmt werden, dass sich jemand um ein Haustier kümmern oder eine Grabstelle pflegen soll. Auch Bedingungen für testamentarische Zuwendungen sind grundsätzlich möglich. Gerade bei solchen Regelungen kommt es jedoch auf eine rechtlich eindeutige Formulierung an. Wer kompliziertere Vorgaben machen möchte, sollte sich deshalb fachkundig beraten lassen.Testamentsvollstrecker
Der Erblasser kann in seinem Testament einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Dieser hat die Aufgabe, die letztwilligen Verfügungen des Verstorbenen umzusetzen. Je nach Anordnung kann er beispielsweise den Nachlass verwalten oder die Verteilung unter mehreren Erben organisieren.
Eine Testamentsvollstreckung kann insbesondere bei größeren oder komplizierten Nachlässen dabei helfen, die Abwicklung zu strukturieren. Die Tätigkeit kann umfangreiche rechtliche und steuerliche Fragen berühren. Sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat, kann der Testamentsvollstrecker grundsätzlich eine angemessene Vergütung verlangen.
Und grundsätzlich gilt: Bei einem Testament kommt es auf eindeutige Formulierungen an. Schon kleine Unklarheiten können später zu Streit darüber führen, was der Verstorbene tatsächlich wollte. Bei größeren Vermögen, komplizierten Familienverhältnissen oder besonderen Wünschen kann deshalb eine Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar sinnvoll sein.
Verwendete Quellen: Deutsche Bank („Erben und Vererben 2024“), Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 1939, 1940, 2203, 2221, 2247 BGB), Zentrales Testamentsregister der Bundesnotarkammer
































