Testament, Erbfolge, Schenkung, SteuerDiese sechs Fehler rund ums Erben solltet ihr vermeiden!

So zoffen sich eure Erben nicht ums Geld!
Der Tod ist ein Tabu-Thema – und somit auch das Thema Erben in vielen Familien. Und weil das Thema hochemotional ist, kracht es oft heftig, im schlimmsten Fall treffen sich die Erben vor Gericht wieder. Wenn ihr das vermeiden wollt, hilft nichts anderes, als frühzeitig einen Plan aufzustellen und gängige Fehler zu vermeiden.
Fehler 1: Kein Testament aufsetzen

Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet: Am Ende erbt vielleicht gar nicht euer Partner oder Partnerin, mit dem/der ihr zusammenlebt, sondern ein Verwandter, mit dem ihr seit Jahren nichts zu tun habt. „Verfassen Sie ein Testament! Sie vermeiden Streitereien unter Ihren Erben und können festlegen, dass Ihr Vermögen – egal, wie groß oder klein – nach Ihrem Willen verteilt wird.“, rät Finanz-Expertin Claudia Müller (Female Finance Forum).
Und hier gilt: Je mehr Erben es gibt, umso wichtiger ist das Testament. „Wenn Sie kein Testament hinterlegen, verlagern Sie die Verantwortung auf Ihre Erben und riskieren damit möglicherweise Streitereien, die nicht hätten sein müssen. Ein Testament zu verfassen ist vielleicht die letzte Verantwortung, die Sie in diesem Leben haben.“
Fehler 2: Steuern beim Erben unterschätzen!
Ihr habt euch also entschieden, ein Testament zu machen. Super! Aber da war doch noch diese Sache mit den Steuern. Wer muss eigentlich Steuern aufs Erbe zahlen?
Das hängt davon ab, in welchem Verwandtschaftsgrad eure Erben zu euch stehen. Ehepartner und Kinder zählen als Erben erster Ordnung. Ehepartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, darüber fällt eine Steuer von zunächst sieben Prozent an. Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro. „Wenn Sie nicht miteinander verwandt sind, zählen Sie als Erben 3. Ordnung. Damit haben Sie nur einen Freibetrag von 20.000 Euro und zahlen auf alles darüber hinaus 30 Prozent Erbschaftssteuer. Darunter fallen z.B. auch nicht verheiratete Partner oder (nicht verwandte) Patenkinder.“, so die Expertin. Da gilt allerdings auch für Geschwister! Auch wenn 20.000 Euro erstmal nach viel Geld klingt: Wenn Eigentum im Spiel ist, ist dieser Freibetrag schnell aufgebraucht. Für welche Verhältnisse welche Freibeträge sonst noch gelten, verrät euch euer Steuerberater.
Lese-Tipp: Vererben von Immobilien: Wie neue Regeln ab 2023 zu absurd hohen Erbschaftssteuern führen können
Fehler 3: Erbfolgen nicht kennen
Ihr denkt: Ist doch klar, dass mein Mann/Frau oder mein/e Partner/in, alles zuerst erbt, da muss ich doch nichts aufschreiben? Ein gängiger Fehler.
Denn gibt es kein Testament, so gilt die gesetzliche Erbfolge:
Zuerst erben die Erben erster Ordnung, also Ehepartner und Kinder, zu gleichen Teilen.
Wenn es die nicht gibt, werden die Erben zweiter Ordnung und dritter Ordnung bedacht.
Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.
Erben dritter Ordnung sind Großeltern, Tanten/Onkel oder Cousins und Cousinen.
Fehler 4: Das Testament falsch aufschreiben
Ein Testament muss komplett handschriftlich verfasst werden oder von einem Notar beglaubigt sein, denn nur so ist es rechtlich auch bindend und euer letzter Wille wird auch umgesetzt.
Finanz-Expertin Claudia Müller empfiehlt Familien mit ganz jungen Kindern über das sogenannte Berliner Testament nachzudenken: „In einem solchen Testament setzen Sie und Ihr Ehepartner sich gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Partners geht der gemeinsame Nachlass dann an Ihre Schlusserben über, normalerweise die Kinder.“ Warum ist das sinnvoll? So könnt ihr den Lebensstandard eures Partners länger sicherstellen.
„Insbesondere, wenn Ihr Vermögen zu einem großen Teil in einer Eigentumswohnung steckt, ist es praktisch, wenn Ihr Partner weiterhin darin wohnen kann, ohne sich mit Ihren Kindern einigen zu müssen,“ so Müller.
Lese-Tipp: Testament schreiben: Das müsst ihr beachten
Fehler 5: Schenkungen nicht in Betracht ziehen
Ihr solltet natürlich nicht all euer Geld zu Lebzeiten verschenken. „Die eigene Absicherung sollte immer Priorität haben, verschenken Sie zu Lebzeiten nur, was Sie sicher entbehren können.“, so Claudia Müller. Aber eine Schenkung kann durchaus Vorteile haben, wie auch das Sprichwort „Eine warme Hand schenkt leichter als eine kalte“ auf schaurig-deutliche Weise schon seit jeher verspricht.
Aber warum ist das so? Rechtlich sind Schenkungen identisch mit dem Erbe. „Der Freibetrag bei Erbschaften oder Schenkungen gilt immer über einen Zeitraum von zehn Jahren. So können Sie Ihren Kindern alle zehn Jahre 400.000 Euro schenken, ohne Steuern zahlen zu müssen. Auch unabhängig von der Steuer lohnt es sich, darüber nachzudenken, wann Sie Ihren Erben eine größere Freude bereiten. Möglicherweise können sie eine finanzielle Unterstützung in früherem Alter besser gebrauchen als später.“
Lese-Tipp: Erbe ausschlagen: Darauf müsst ihr achten, wenn Sie das Erbe nicht antreten möchten
Fehler 6: Emotionen der Erben unterschätzen
Je klarer ihr seid, desto weniger Ärger gibt es unter euren Erben. „Selten geht es bei den Streitereien wirklich ums Geld; meistens geht es um Anerkennung oder Macht sowie um empfundene Ungerechtigkeiten, die schon aus der Kindheit stammen können. Wenn alle sich einig sind, kann eine ungleiche Verteilung des Erbes durchaus gerecht sein.“, so die Expertin.
Fazit: Ein Testament ist auch schon in jungen Jahren wichtig. „Better done than perfect“ kann da auch ruhig die Herangehensweise sein, denn ihr könnt das Testament ja auch jederzeit wieder euren aktuellen Lebensumständen anpassen.
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