Raucharomen müssen aus den Regalen verschwinden

Bye bye, Barbecuesauce? Diese Produkte sind betroffen

Gegrilles Steak mit Grillsauce
Nichts geht über ein leckeres Steak mit Sauce. Doch Grillliebhaber müssen demnächst auf ihre Barbecuesaucen verzichten ...
ADOBE FOTO STOCK

Schmeckt das gut!
Nichts geht über ein saftiges Steak vom Grill mit einer leckeren Grillsauce dazu, richtig? Doch auf die Sauce müsst ihr demnächst verzichten – zumindest, wenn sogenannte Raucharomen darin sind. Die sind in vielen Produkten bald tabu. Wir wissen, was hinter dem Verbot steckt und welche Leckereien noch aus dem Regal verschwinden könnten.

Deshalb werden Raucharomen aus dem Supermarkt verbannt

Schinken, Chips und Soßen: Viele Produkte schmecken lecker-rauchig, obwohl sie nie eine Räucherkammer von innen gesehen haben. Das liegt an den darin enthaltenen Raucharomen. Doch die sind demnächst tabu. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat nämlich beschlossen, Raucharomen aus vielen Lebensmitteln zu verbannen. Der Grund dafür sind mögliche Gesundheitsrisiken.

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Raucharomen sind eine künstliche Alternative zum natürlichen Räuchern, erklärt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auf seiner Webseite. „Anders als Rauch dienen sie nicht dazu, Lebensmittel haltbar zu machen, sondern sollen ihnen einen bestimmten Geschmack verleihen“, schreibt das BfR. Das Problem bei den chemischen Aromen sind nun die polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) und Furane. Denn die sind laut BfR erbgutschädigend und krebserregend.

Traditionell geräucherte Produkte wie zum Beispiel Tofu oder Lachs sind von dem Verbot übrigens nicht betroffen. Zwar könne auch natürlicher Rauch PAKs enthalten, schreibt Stiftung Warentest, allerdings deutlich weniger als bei den chemisch hergestellten Aromen.

Diese Produkte verschwinden aus den Regalen

Doch welche Produkte sind nun wirklich von dem Verbot betroffen? Stiftung Warentest und das BfR zählen auf:

  • Schinken

  • BBQ-Sauce

  • Worcestershire-Sauce

  • Kartoffelchips

  • Fertigsuppen

  • Rauchmandeln

  • Schinken

  • Würstchen

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Woran erkenne ich Produkte mit Raucharomen?

Eine gute Nachricht gibt es allerdings. Die Produkte verschwinden nicht von jetzt auf gleich aus den Supermarktregalen. Ihr habt noch ein bis fünf Jahre, um euch mit euren liebsten Räucherprodukten einzudecken. Soßen und Suppen dürfen nämlich noch bis zum 1. Juli 2026 verkauft werden. Für Fleisch, Fisch und Co. gilt eine verlängerte Frist bis 2029. Die Hersteller sollen genug Zeit bekommen, um Alternativprodukte zu entwerfen oder die Rezepturen ihrer Produkte anzupassen.

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Wer bereits jetzt einen Bogen um die betroffenen Produkte machen will, braucht dafür nur auf die Zutatenliste zu schauen. Raucharomen müssen nämlich gekennzeichnet werden. Einfach nach der Zutat „Raucharoma“ oder „Raucharoma aus Buchenholz“ Ausschau halten.