Ampel will Steuerklassen 3 & 5 abschaffenSteuerklasse 1 bis 6 - wer hat welche und was sind die Vor-und Nachteile?

Ein Notgroschen von zwei bis drei Nettomonatsgehältern sollte Verbraucherinnen und Verbrauchern im Notfall Sicherheit bieten. Das auf dem Tagesgeldkonto liegen zu haben, ist nur eine Option.
Verheirate Paare haben die Wahlmöglichkeit bei ihren Steuerklassen.
Christin Klose/dpa-tmn
von Esther Kusch

Welche Steuerklasse lohnt sich wirklich?
Die Ampel-Parteien wollen die Steuerklassen 3 & 5 abschaffen. Stattdessen sollen Partner ab 2030 automatisch in Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren fallen. Das hat die Koalition beschlossen. Aber welche Steuerklassen gibt es eigentlich und wer bestimmt, in welcher ich bin? Eine Übersicht!

Welche Steuerklasse ist für mich die richtige?

Es gibt insgesamt sechs Steuerklassen und man kann nicht einfach frei wählen, in welcher Klasse man eingeordnet wird. Eine Ausnahme gibt es: Wenn man verheiratet ist! Dann kann man schauen, ob 3/5 oder 4/4 günstiger ist.

Lese-Tipp: Entlastungspaket und Steuerreform der Ampel - was für euch dabei rausspringt

Steuerklasse 1

Diese Steuerklasse haben alle ledigen und geschiedenen Arbeitnehmer und auch verheiratete Angestellte, die vom Partner getrennt leben. Verwitwete sind ebenfalls hier eingeordnet, allerdings erst ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Partners oder der Partnerin.

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Steuerklasse 2

Das ist die Steuerklasse für Alleinerziehende. Voraussetzung: Mindestens ein Kind lebt im Haushalt, für das ihr einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld bekommt. Wer in dieser Steuerklasse eingeordnet ist, bekommt zusätzlich zu den Freibeträgen in Steuerklasse 1 noch weitere Entlastungsbeträge. Finanztip rechnet vor: Im Endeffekt haben Alleinerziehende in Steuerklasse 2 wegen der Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2023 knapp 1.700 Euro im Monat steuerfrei, 2024 steigt der Wert auf knapp 1.775 Euro pro Monat.

Lese-Tipp: Was ihr als Alleinerziehende bei euren Finanzen beachten solltet

Playlist 50 Videos

Steuerklasse 3

Jetzt kommen die Steuerklassen, die für Verheiratete infrage kommen und zwischen denen man wählen kann. Steuerklasse 3 ist lohnsteuerlich die günstigste Steuerklasse, kann aber nur in Kombination mit Lohnsteuerklasse 5 gewählt werden, in der wiederum sehr hohe Steuern gezahlt werden müssen. Steuerklasse 3 kann man nur wählen, wenn man verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Außerdem ist Voraussetzung, dass man in Deutschland wohnt. Laut dem Verein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. haben 10.2 Millionen Steuerzahler diese Steuerklasse – 78,4 Prozent davon sind Männer.

„In Steuerklasse 3 bekommt man sehr viel mehr Netto heraus. In Steuerklasse 5 bekommt man deutlich weniger raus. Deswegen wählen viele Paare das. Der Besserverdiener geht in Steuerklasse drei, bekommt mehr Geld raus und die nicht so gut verdienende Frau bekommt in Steuerklasse fünf weniger raus. Am Ende des Jahres muss man dann eine Steuererklärung machen. Bei der Steuererklärung kommt das dann wieder für alle aufs Gleiche raus. Aber man hat vorher in den Monaten vorher schon mal mehr Netto in der Tasche gehabt”, erklärt Hermann-Josef Tenhagen von Finanztip im RTL-Interview.

Steuerklasse 4

Wer heiratet ist oder eine eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft führt, landet automatisch in dieser Steuerklasse. Voraussetzung für die 4: Man lebt in Deutschland und ist nicht dauerhaft getrennt. Es gibt auch noch die Möglichkeit, die Steuerklassen 4/4 mit Faktor zu wählen. Das Finanzamt berechnet dann konkret, wer wie viel netto zum Einkommen beiträgt. Die Lohnsteuerbelastung soll dadurch gerechter auf Eheleute und Lebenspartner verteilt werden. Das will die Ampelregierung in Zukunft für alle Verheirateten und Lebenspartner einführen. Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist durch diese Reform nicht geplant!

Nicht vergessen: Unbedingt eine Steuererklärung abgeben, das ist sogar Pflicht. Das gilt auch für 3 & 5. Und das lohnt sich für die meisten, erklärt Hermann-Josef Tenhagen von Finanztip im RTL-Interview: „90 Prozent der Leute, die eine Steuererklärung machen, bekommen Geld zurück. Im Schnitt 1.000 Euro, sagt das Statistische Bundesamt.”

Steuerklasse 5

Bei der Steuerklasse 5 gibt es überhaupt keinen Freibetrag – die Steuerlast ist daher sehr hoch, die monatlichen Abzüge horrend.

Neu ist übrigens seit 2018, dass man auch alleine den Lohnsteuerklassenwechsel beantragen kann. Das kann zum Beispiel in einer Trennungssituation relevant sein. Rutscht der in Steuerklasse 5 veranlagte Partner in die Steuerklasse 4, hat er oder sie monatlich mehr Netto als mit der Steuerklasse 5.

Die Lohnsteuerklassen spielen aber nicht nur fürs monatliche Einkommen eine Rolle. Viele Leistungen des Staates knüpfen am Nettolohn an: „Durch die Besteuerung im Faktorverfahren können künftig für Zweitverdienende beziehungsweise in Teilzeit arbeitende Eheleute, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner höhere staatliche Lohnersatzleistungen möglich sein“, heißt es auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

„Der Hauptnachteil von Steuerklasse fünf ist eigentlich ein emotionaler“, so Tenhagen. „Ich habe das Gefühl, ich arbeite und aufgrund der Steuerklasse fünf bekomme ich jetzt weniger netto raus, während mein Partner mehr Geld rausbekommt. Das heißt, der hat das Gefühl, seine Arbeit lohnt sich besonders. Und ich habe das Gefühl, meine Arbeit lohnt sich nicht, weil ich den Effekt davon tatsächlich erst beim Lohnsteuerjahresausgleich feststelle.“

Ein Blick auf die Steuerklassen lohnt sich immer, wenn sich Lebens- oder Einkommenssituationen ändern. „Für Menschen, die zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Elterngeld bekommen, ist es wichtig, dass das Netto hoch ist. Das heißt: Derjenige, der künftig vielleicht eine Leistung vom Staat bezieht, versucht dann in Steuerklasse drei vorher zu sein, damit das netto hoch ist und damit das, was ich dann ausgezahlt bekomme, auch hoch ist“, so Tenhagen.

Steuerklasse 6

Diese Steuerklasse gilt, wenn ihr neben eurem eigentlichen Job noch einen zweiten oder dritten Job annehmt. Freibeträge gibt es hier nicht, jeder verdiente Euro muss versteuert werden.