Darf ich eine Freundin treffen oder ins Kino?Was bei einer Krankschreibung erlaubt ist und was nicht!

In Notfällen müssen Beschäftigte unter Umständen erreichbar sein, auch wenn sie sich krankgemeldet haben.
Wenn man krank ist, muss man seinem Arbeitgeber schnellstmöglich Bescheid geben – am besten telefonisch. (Symbolbild)
Christin Klose/dpa-tmn

Was darf ich eigentlich und was nicht?
Ihr seid krankgeschrieben, habt aber Tickets fürs Kino oder wollt zum Sport? Viele fragen sich in solchen oder ähnlichen Situationen, was während einer Krankschreibung erlaubt ist. Wir klären, was ihr ohne Sorgen tun könnt und wobei ihr eher vorsichtig sein solltet.

Ab wann muss ich die Krankmeldung bei meinem Chef einreichen? Und wann reicht ein Anruf?

Ein kranker Arbeitnehmer ist grundsätzlich dazu verpflichtet, sein Ausbleiben schnellstmöglich zu melden. Hierzu reicht eine kurze mündliche Meldung übers Telefon. In vielen Unternehmen ist ein Attest erst am vierten Arbeitstag notwendig. Doch der Chef kann dem einen Riegel vorschieben – und muss nicht sagen, warum.

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Meldet ihr euch zu spät krank oder reicht ihr eurem Arbeitgeber die Krankschreibung zu spät ein, droht euch unter Umständen eine Abmahnung – im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung. Die Kündigung durch häufiges Krankmelden ist aber nur dann berechtigt, wenn die häufigen Kurzkrankheiten insgesamt eine Fehlquote von mindestens 25 Prozent ergeben – und dies in einem Beobachtungszeitraum von zwei bis drei Jahren.

Einkaufen und Sport trotz Krankschreibung: Darf ich überhaupt das Haus verlassen?

Einkaufen oder zum Sport gehen, eine Freundin besuchen oder ein Theater: Viele fragen sich, was bei einer Krankschreibung eigentlich erlaubt ist. Grundsätzlich gilt: Wer krank, aber nicht bettlägerig ist, kann natürlich auch mal das Haus verlassen. Das gilt vor allem für Lebensmitteleinkäufe oder den Gang zur Apotheke. Genauso kann ein Spaziergang an der frischen Luft beim Gesundwerden helfen. Auch Freizeitvergnügen ist trotz Krankschreibung erlaubt – so lange es die Genesung nicht verzögert.

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Ins Kino oder zum Friseur zu gehen ist also kein Problem, wenn man keine ansteckende Krankheit hat. Doch was ist, wenn ihr abends eine Party besucht? Sich die Nacht in der Kneipe um die Ohren zu schlagen, fällt dann unter Krankfeiern.

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Darf ich auch bei Facebook & Co. surfen, ohne eine Abmahnung oder gar Kündigung zu riskieren?

Ja. Es kann niemand von euch verlangen, die Decke anzustarren. Allerdings solltet ihr auf solchen Websites nicht schreiben, wie toll ihr euren Chef wieder hereingelegt habt und dass ihr wieder mal gekonnt blaugemacht habt. Aber das versteht sich ja von selbst.

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Allgemein gilt: Sich krank zur Arbeit schleppen, bringt weder eurer Gesundheit noch eurem Arbeitgeber oder euren Kollegen etwas. Wenn der Körper angeschlagen ist, braucht er Ruhe. Wenn ihr krankgeschrieben seid, müsst ihr euch dann aber so verhalten, dass ihr möglichst schnell wieder auf die Beine kommt

Darf ich krankgeschrieben in den Urlaub fahren?

Als Arbeitnehmer hat man die Pflicht, alles zu tun, um schnell wieder gesund zu werden. Anders herum: Man darf nichts tun, was den Genesungsprozess verzögert.

Ein Urlaub ist demnach nur dann erlaubt, wenn er vom Arzt, zum Beispiel im Sinne einer Kur, verordnet worden ist.

Brauche ich ein Attest, wenn ich im Urlaub krank werde?

Wird man im Urlaub krank und legt der Mitarbeiter eine Krankschreibung vor, gilt der Urlaub für diesen Zeitraum als nicht angetreten. Dafür muss der Arbeitnehmer die Krankheit aber direkt am ersten Tag dem Arbeitgeber melden und sich die Krankheit von einem Arzt bescheinigen lassen – auch im Ausland.

Darf ich arbeiten, obwohl ich offensichtlich krank bin?

Das Unternehmen hat seinen Mitarbeitern gegenüber eine Fürsorgepflicht. Sieht der Arbeitgeber, dass sich ein Arbeitnehmer krank an seinen Schreibtisch quält, dann muss er ihn nach Hause schicken.

Ebenso sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich auszukurieren und ihre Kollegen nicht durch eine Ansteckung zu gefährden.

Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten, wenn ich wieder gesund bin?

Wenn die Krankschreibung noch gilt, man aber schneller als erwartet wieder gesund ist, muss man auch schon früher zur Arbeit zurückkehren. Der Arzt bescheinigt nur die voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit. Wenn diese früher als erwartet endet, muss der Patient auch wieder arbeiten gehen.

Das gilt aber nur, wenn er auch schon fit genug für ganze Arbeitstage ist. (nri)