Diese Abstandsregeln gelten in Ihrem BundeslandSchafft die Bundesregierung die Abstandsregeln für Windräder ab?

Das Ziel ist klar: Bis 2030 soll Deutschland den Anteil der erneuerbaren Energien im Land verdoppelt haben. Dazu soll auch der Anteil der Windkraft in jedem Bundesland deutlich erhöht werden. Zwei Prozent der Landesfläche soll künftig für den Ausbau der Windenergie bereit gehalten werden.
Doch noch ist Deutschland weit von diesem Ziel entfernt. Zu viel Bürokratie und Auflagen in Bezug auf die Mindestabstände der Windrädern erschweren den Ausbau. Gibt es überhaupt genügend verfügbare Flächen in den Bundesländern oder sollte die Regierung die Mindestabstände für Windräder lieber ganz abschaffen?
Wir erklären Ihnen wie die Mindestabstände in Ihrem Bundesland aktuell aussehen und was die Bundesregierung aktuell plant.
Medienbericht: Ampel will Abstandsregeln für Windräder abschaffen
Laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung will die Ampel-Regierung die gesetzlichen Mindestabstände für Windkraftanlagen abschaffen. Mit einer Änderung im Baugesetzbuch soll dadurch der Ausbau der Windkraft schneller voran kommen.
Eine Bestätigung des Bild-Berichtes gibt es bisher nicht. Eine Ministeriums-Sprecherin sagte gegenüber RTL/ntv: "Das zwei-Prozent-Ziel ist im Koalitionsvertrag verankert. Wir sind dabei, derzeit die Ausgestaltung zu erarbeiten. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen, entsprechend gibt es noch keine finale Entscheidung. Daher kommentieren wir Leaks von Zwischenständen nicht." Auch die „Bild“ berichtet mittlerweile von Seiten der FDP, dass die Abschaffung der Abstandregeln kein gemeinsames Vorhaben der Ampel sei.
Das heißt: Die Regelung der Abstandsregeln bei Windrädern bleibt erst einmal auch weiter den Bundesländern überlassen.
Was meinen Sie: Sollte der Abstand von Windrädern zu Häusern abgeschafft werden?
Anmerkung der Redaktion: Ergebnisse unserer Opinary-Umfrage sind nicht repräsentativ.
Studie: Genug nutzbare Flächen in allen Bundesländern

Zum Hintergrund: Die Ampel hat im Koalitionsvertrag ein Zwei-Prozent-Flächenziel verankert: Zwei Prozent der Landesfläche soll für den Bau von klimafreundlichen Windrädern ausgewiesen werden. Auflagen von Mindestabständen erschweren aber den schnellen Ausbau.
Doch wie eine aktuelle Studie zeigt, gibt es eigentlich genug nutzbare Flächen in den Bundesländern: Der Bundesverband WindEnergie e.V. hat gemeinsam mit dem Fraunhofer IEE, sowie dem Umweltplanungsbüro Bosch & Partner alle verfügbaren Flächen der 16 Bundesländer ermittelt. Das Ergebnis: In jedem der 16 Bundesländer sind ausreichend Flächen für den Ausbau der Windkraft verfügbar. Trotzdem wirbt auch der Bundesverband WindEnergie für die Abschaffung der Mindestabstände.
Bisher gelten unterschiedliche Mindestabstände für Windkraftanlagen in den einzelnen Bundesländern. Jedes Bundesland kann eigenständig über die Abstände entscheiden.
Was genau in welchem Bundesland gilt, können Sie weiter unten nachlesen.
Baden-Württemberg
Im Südwesten gibt es keine geltende Abstandsempfehlung der Landesregierung. Nach Angaben des Bundesverbands Windenergie wird stattdessen im Einzelfall entschieden, egal ob ein Windrad in der Nähe eines Wohngebiets, einer kleineren Siedlung, eines Campingplatzes, eines Klinikgeländes oder eines Gewerbegebiets gebaut werden soll.
Bayern

Der Freistaat ist für das bekannteste Windkraft-Gesetz verantwortlich, dort gilt die besonders Ausbau-feindliche 10H-Regel. Diese sieht vor, dass der Abstand eines Windrads zu einem Wohnhaus zehnmal so groß ist wie das Windrad hoch. Bei einem meist 200 Meter hohen Windrad muss sich das nächste Gebäude somit 2000 Meter entfernt befinden.
Im vergangenen Jahr kam der ohnehin schleppende Windkraftausbau im Freistaat dadurch beinahe zum Erliegen. Nach öffentlicher Kritik auch aus der bayerischen Wirtschaft hatte die CSU daher im Landtag für eine Lockerung der Regelung gestimmt. In bestimmten Gebieten darf der Mindestabstand künftig 1.000 Meter betragen.
Berlin
Die Hauptstadt hat nach Angaben des Bundesverbands Windenergie keine Abstandsregelung verfasst.
Brandenburg
Die brandenburgische Regelung empfiehlt einen Abstand von 1.000 Metern zwischen Wohngebieten und Windrädern. Die gleiche Empfehlung gilt auch für Einzelwohngebäude und Splittersiedlungen. Dort sind aber auch geringere Abstände möglich.
Bremen
Die Hansestadt reguliert den Ausbau besonders Windkraft-freundlich. In allgemeinen Wohngebieten ist lediglich ein Abstand von 420 Metern vorgesehen, in reinen Wohngebieten sollte er 620 Meter betragen. Handelt es sich um ein einzelnes Wohngebäude, darf das Windrad sogar nur 250 Meter entfernt stehen. Tatsächlich sind dem Bundesverband Windenergie zufolge wegen der "optisch bedrängenden Wirkung" aber in allen Fällen 450 Meter die Regel.
Für Gewerbegebiete, Campingplätze und andere Bereiche des öffentlichen Lebens gilt die Einzelfallregelung. Für Bremerhaven gibt es keine Empfehlung.
Hamburg
Auch die zweite Hansestadt ist offen für Windkraft: Für allgemeine Wohngebiete gilt eine Abstandsempfehlung von 500 Metern und für einzelne Gebäude von 300 Metern. Andere Bereiche sind nicht reguliert.
Hessen
In Hessen sind die Vorgaben deutlich strenger. Für allgemeine Wohngebiete, Kur- und Klinikgebiete sowie Industrie- und Gewerbegebiete gilt ein Mindestabstand von 1.000 Metern. Dieser darf in Einzelfällen bei Splittersiedlungen auf dem Land und bei Gewerbegebieten unterschritten, bei Kurgebieten aber auch erhöht werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Auch im Nordosten wird ein Abstand von 1.000 Metern in allgemeinen Wohngebieten empfohlen. Für Klinik- und Tourismusgebiete gilt die gleiche Empfehlung. Bei Einzelgebäuden auf dem Land reicht ein Abstand von 800 Metern.
Niedersachsen
Das zweitgrößte deutsche Flächenland bedient sich ebenfalls einer H-Regelung: Dem Bundesverband Windenergie zufolge gilt sowohl allgemeine Wohngebiete als auch für einzelne Gebäude sowie für Campingplätze eine "Tabuzone" von 400 Metern. Dies entspricht der doppelten Höhe eines gewöhnlichen Windrads, kurz 2H. Für andere Bereiche gilt keine Empfehlung.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen entscheidet in vielen Fällen der Einzelfall. In Wohngebieten mit Bebauungsplan gilt ein Abstand von 1.000 Metern. Dies trifft auch auf einzelne Wohngebäude zu, dort darf der Abstand aber im Einzelfall unterschritten werden.
Rheinland-Pfalz
Auch in Rheinland-Pfalz muss ein Abstand von 1.000 Metern in Wohngebieten eingehalten werden, wenn das Windrad 200 Meter hoch ist. Für einzelne Wohngebäude gilt ein Abstand von 500 Metern. In Klinikgebieten muss 800 Meter Abstand gehalten werden.
Saarland
Das Saarland macht keine Vorgaben, sondern entscheidet im Einzelfall.
Sachsen
Der Freistaat im Osten hat keine Regelung festgelegt.
Sachsen-Anhalt
Besonders streng sind die Vorgaben für Kur- und Klinikgebiete. Dort muss der Abstand 1.200 bis 5.000 Meter betragen. Auch Camper sind besonders geschützt: In der Nähe von Campingplätzen ist ein Mindestabstand von 1.000 Metern vorgesehen. Da zusätzlich die zehnfache Anlagenhöhe als Abstand eingehalten werden muss, ergibt sich daraus wie in Bayern eine Regelung im Sinne von 10H. Am Rande von Wohngebieten erlaubt Sachsen-Anhalt Windräder im Abstand von 1.000 Metern. Handelt es sich um ein Industriegebiet, ist die Hälfte ausreichend.
Schleswig-Holstein
Für allgemeine Wohngebiete ist im Norden ein Abstand von 800 Metern vorgeschrieben, bei einzelnen Gebäuden reicht die Hälfte. Gleiches gilt für Campingplätze und Gewerbegebiete.
Thüringen
Der Freistaat unterscheidet nach der Größe von Windkraftanlagen: Misst sie mehr als 150 Meter, gilt ein Mindestabstand zum Wohngebiet von 1000 Metern. Ist sie kleiner, verringert sich die Vorgabe auf 750 Meter. Im Fall von Einzelgebäuden ist ein Abstand von 600 Metern vorgesehen.
(khe/ntv.de)
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