Gesundheitslexikon
Wann ist ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt - und was macht er mit dem Körper?
Schwangerschaftsabbruch – in Deutschland rechtlich genau geregelt
Kommt es zu einer ungewollten Schwangerschaft oder entscheiden sich die Eltern wegen einer Fehlbildung des Ungeborenen für einen Schwangerschaftsabbruch, kann das für die werdende Mutter äußerst belastend sein. Deshalb muss hierzulande jede Frau, die einen Schwangerschaftsabbruch in Betracht zieht, zuerst eine Beratung in Anspruch nehmen. In Deutschland werden rund 100.000 Schwangerschaften pro Jahr abgebrochen. Im Gegensatz dazu stehen etwa 715.000 Geburten.
In welchen Fällen darf eine Schwangerschaft abgebrochen werden?
Laut § 218 des Strafgesetzbuches (StGB) ist die Abtreibung in Deutschland grundsätzlich verboten. Es gibt allerdings Ausnahmen:
Schwangere muss den Abbruch selbst wollen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist dann zulässig, wenn sich die Frau innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis befindet. Voraussetzung sind eine Konfliktberatung und eine nachfolgende dreitägige Bedenkzeit. Der Eingriff gilt als rechtswidrig, ist allerdings straffrei. Das bedeutet, dass der Schwangerschaftsabbruch nicht strafrechtlich verfolgt wird. Rund 96 Prozent der Abtreibungen werden aufgrund dieser Beratungsregelung durchgeführt.
Besteht eine Gefahr für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Mutter, ist auch ein späterer Abbruch der Schwangerschaft möglich. Diese Indikation kommt zudem bei schweren Erkrankungen oder einer Behinderung des Ungeborenen zum Tragen. Nach § 218 a Absatz 2 StGB sind in diesen Fällen sogenannte Spätabtreibungen möglich, bei denen es keine zeitliche Begrenzung gibt - der Schwangeschaftsabbruch kann bis kurz vor der Geburt erfolgen. Es muss allerdings die dreitägige Bedenkzeit nach der vorgeschriebenen Beratung eingehalten werden.
Ebenfalls eine Ausnahme bilden Schwangerschaften, die aus einer Vergewaltigung entstanden ist. Die Abtreibung ist in diesem Fall bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich.
Wo und zu welchen Kosten wird ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt?
Frauenarztpraxen, Abtreibungskliniken oder Krankenhäuser führen legale Abtreibungen durch. Die Kosten liegen bei etwa 400 Euro. Liegt eine medizinische Indikation vor oder kam die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung zustande, so kommt die gesetzliche Krankenkasse für die Kosten auf.
Ein Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch der Mutter ist aus eigener Tasche zu bezahlen. Die Ausnahme bildet dabei der Paragraf 19 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes: Frauen haben dann Anspruch auf eine Leistung der Krankenkasse, wenn die Aufbringung der Geldmittel nicht zumutbar ist.
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Welche Methoden gibt es für einen Schwangerschaftsabbruch?
In Deutschland wird der Wirkstoff Mifepriston für den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch verwendet. Das Mittel darf bis zum 63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Monatsblutung (neunte Schwangerschaftswoche) eingenommen werden. Durch die Einnahme wird der Muttermund erweicht und öffnet sich, zusätzlich wird das schwangerschaftserhaltende Hormon Progesteron gehemmt. Etwa 36 bis 48 Stunden nach der Einnahme verabreicht der Arzt zusätzlich Prostaglandine, die wehenfördernd wirken und eine Fehlgeburt auslösen. Diese Art der Abtreibung kommt in 95 Prozent der Schwangerschaftsabbrüche zur Anwendung.
Eine andere Möglichkeit ist der operative Schwangerschaftsabbruch, der unter örtlicher Betäubung oder in Vollnarkose durchgeführt wird. Die bei uns häufigste Methode ist die Saugkürettage. Dabei wird der Muttermund gedehnt und der Embryo sowie die Gebärmutterschleimhaut über ein Röhrchen abgesaugt.
Bei Komplikationen, etwa beim Zurückbleiben von Schwangerschaftsgewebe, kann bei beiden Varianten zusätzlich eine Ausschabung notwendig werden.
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Welche Risiken und Nebenwirkungen sind bei einer Abtreibung möglich?
Durch die Liberalisierung und die dadurch sachgemäß durchgeführten Abtreibungen wurde das Komplikations- und Todesrisiko für Frauen minimiert. Bei Folgeschwangerschaften kann es aber zu Problemen kommen, die Gefahr von Fehl- und Frühgeburten steigt, weil der Muttermund nach einer Ausschabung oder Absaugung eventuell weniger widerstandsfähig ist. Bei einer Ausschabung kann außerdem das Gebärmuttergewebe verletzt werden (Asherman-Syndrom), was zu Verwachsungen und Verklebungen führen kann.
Weitere mögliche Folgen einer Abtreibung durch Ausschaben oder Absaugen: Starke, anhaltende Unterleibsschmerzen sowie Infektionen und Nachblutungen. Die medikamentöse Abtreibung durch Mifespriston bringt häufig stark Übelkeit mit sich. Auch heftige Blutungen können auftreten, die vom Arzt durch eine Ausschabung gestoppt werden müssen.
Nicht zu vernachlässigen ist die psychische Belastung der Frau, insbesondere bei Abtreibungen, die aufgrund von Erkrankungen des Embryos erfolgen. Depressionen, Schuldgefühle und Angsterkrankungen sind mögliche Folgen. Gynäkologen und Kliniken geben Auskunft über Beratungsstellen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel kann einen Besuch beim Arzt nicht ersetzen. Er enthält nur allgemeine Hinweise und darf daher keinesfalls zu einer Selbstdiagnose oder Selbstbehandlung herangezogen werden.